Hessen auf dem Weg zu einem Aktionsplan

Die hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen die Erstellung eines Landesaktionsplanes in Angriff genommen, mit dem die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden soll.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

„Unser Ziel ist Inklusion von Anfang an. Das gilt auch für die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs“, erklärte Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium. Im Rahmen einer gemeinsamen Fachtagung des Hessischen Sozialministeriums und des Hessischen Kultusministeriums in Butzbach ist eine landesweite Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände und -organisationen gegründet worden, die den Aktionsplan mit erarbeitet.

„Die Intention der Behindertenrechtskonvention würde ad absurdum geführt, wenn die Politik einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention in Hessen abgeschieden im stillen Kämmerlein stricken und den Menschen mit Behinderungen quasi überstülpen würden“, betonte Petra Müller-Klepper. Menschen mit Behinderung seien von Anfang an bei allen wesentlichen und sie betreffenden Entscheidungen in vollem Umfang einzubeziehen. „Nicht nur, weil sie Expertinnen und Experten in eigener Sache sind und ihre Mitwirkung grundlegend ist, um gute Ergebnisse zu erzielen. Sondern auch, weil Selbstbestimmung und Teilhabe das Fundament, die Aufgabe, der Weg und das Ziel der Politik für Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen in Hessen sein sollen.“

Um den weiteren Prozess auf der Landesebene, mit dem Bund, im Europäischen Raum und auf der internationalen Ebene zu begleiten, zu koordinieren und zu strukturieren, ist das Hessische Sozialministerium als zentrale Anlaufstelle im Sinne des Art. 33 der UN-Konvention benannt worden. Dieser so genannte „Focal Point“ wird auf der Arbeitsebene durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium ausgefüllt. Das Hessische Sozialministerium wird darüber hinaus eine eigene Stabsstelle „UN-Behindertenrechtskonvention“ einrichten, heißt es in einer Presseinformation des hessischen Sozialministeriums.

„Politik für Menschen mit Behinderung ist nicht auf die sozialpolitisch verantwortlichen Organisationen und Institutionen in unserem Lande beschränkt, sondern als ein zentrales gesellschaftliches Anliegen zu verstehen“, so die Staatssekretärin.

Dabei betonte sie den Wechsel vom Fürsorge- und Versorgungsdenken hin zu mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe. Für die Erstellung des hessischen Aktionsplans sei daher ein gemeinsames Vorgehen der Verbände, der Interessensvertretungen, der Leistungserbringer und Leistungsträger, der staatlichen und privaten Stellen auf der Landes- und der kommunalen Ebene unabdingbar.

In Hessen, betonte die Staatssekretärin, habe schon vor Inkrafttreten der Konvention ein Umdenken im Umgang mit Menschen mit Behinderungen stattgefunden – hin zu einem partnerschaftlichen Miteinander. Viele gesetzliche Regelungen, Initiativen und Programme drückten dies aus.

Als Beispiel nannte Petra Müller-Klepper das Persönliche Budget, das in Hessen mehr als drei Jahre in zwei Landkreisen (Groß-Gerau, Marburg- Biedenkopf) erprobt wurde, den forcierten Ausbau des Betreuten Wohnens, bei dem Hessen von allen Flächenländern in Deutschland den höchsten Anteil im Verhältnis zu den Wohnplätzen für Menschen mit Behinderungen hält und die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben auf Landes- und Bundesebene.

Hier geht das Land als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran und übertrifft mit einem Anteil von beschäftigten Schwerbehinderten in Höhe von 7,3 Prozent die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent. Damit liegt Hessen im Ländervergleich an der Spitze.

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