ORF-Gebührennovelle nimmt sich wieder einmal Pfleggeldempfänger vor
Wenn die ORF-Gebührennovelle wie geplant in Kraft tritt, werden künftig auch für PflegegeldbezieherInnen Einkommensobergrenzen relevant.
Michael Svoboda, geschäftsführender Vizepräsident der ÖAR: Auch die ORF-Tochter GIS macht, so scheint es, nicht vor dem Mythos des reichen Pflegegeldbeziehers halt. Wenn GIS-Geschäftsführer Menedetter unter PflegegeldbezieherInnen Haushaltseinkommen ortet, die über den im Gesetzesentwurf festgelegten Grenzwerten liegen, dann sei ihm zur näheren Lektüre die Studie von Prof. Badelt empfohlen!
Svoboda spricht damit den Bericht Analyse der Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems (BMSG 1997) an, in dem das Kapitel Einkommenssituation der Pflegegeldbezieher ausführlich Auskunft über die finanzielle Situation gibt.
Das Pflegegeld wurde vom Gesetzgeber zur Abgeltung des pflegebedingten Mehraufwandes geschaffen und ist somit nicht zum Haushaltseinkommen zu zählen. Pflegedienstleistungen sind mit dem Pflegegeld allein nicht abzudecken jeder Pflegegeldbezieher muss noch aus eigener Tasche für professionelle Dienstleistungen drauflegen. Laut der Studie verdienen 71% aller PflegegeldbezieherInnen weniger als 10.000 öS pro Monat und verfügen somit über jenes niedrige Haushaltseinkommen, das der Armutsgrenze entspricht. Berücksichtigt man die Tatsache, dass das Pflegegeld allenfalls als Zuschuss für den Pflegeaufwand zu bewerten ist, dann liegt die Zahl der Mindestverdiener bedeutend höher!
Svoboda abschließend: Zu all den genannten Fakten gilt es noch zu bedenken, dass das Pflegegeld seit nunmehr sieben Jahren nicht mehr valorisiert wurde und somit seit 1996 real um 9,9 Prozent entwertet wurde. Was will sich die GIS hier eigentlich noch holen? Der Finanzminister und die Bundesregierung wären gut beraten, Pflegegeldempfänger endlich nicht mehr länger als die Melkkühe der Nation anzusehen!