Hilfe zur Selbsttötung – Ein Dammbruch und seine möglichen Folgen

Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot der Hilfeleistung zum Suizid gekippt, Tötung auf Verlangen bleibt jedoch weiterhin verboten.

Logo SLIÖ Dachverband der Selbstbestimmt Leben Initiativen Österreich
SLIÖ

Eine Entscheidung, die in der österreichischen Gesellschaft sehr unterschiedlich aufgenommen wurde. Die einen sehen sich in ihren Forderungen nach einem selbstbestimmten Sterben gestärkt, die anderen befürchten, dass damit eine Lawine losgetreten wurde.

Der Dachverband SLIÖ – Selbstbestimmt Leben Österreich spricht sich vehement gegen jede Art der Sterbehilfe aus und fordert seit vielen Jahren: Selbstbestimmt Leben vor selbstbestimmt Sterben.

Mag es für ein paar Einzelne, vielleicht persönlich Betroffenen, wirklich um ein Sterben in Würde gehen, sind die gesellschaftlichen Hintergründe ganz andere. Die Diskussion zu diesem Thema wird seit Jahrzehnten geführt. Dass es gerade jetzt zu dieser Entscheidung gekommen ist, überrascht nicht.

Immer wenn es der Wirtschaft schlechter geht oder die Schwächen des Gesundheitssystems an die Oberfläche kommen, wie aktuell in der COVID-19 Pandemie, stehen Spargedanken auf dem Tagesplan.

Die ersten Gedanken zu möglichen Kosteneinsparungen betreffen Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen im Alter, die schwer krank werden könnten oder schon sind.

Anstatt für Menschen mit schweren Erkrankungen und/oder Behinderungen, bei denen eine Heilung nicht oder nicht mehr möglich ist, eine flächendeckende palliative und ambulante Versorgung sicherzustellen, wird die Legalisierung der Sterbehilfe umgesetzt.

Würdevolle letzte Lebensjahre statt Sterbehilfe

„Ein Leben in Würde und der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Nähe, Zuwendung und die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen muss im Vordergrund stehen“ ist auch Theresia Haidlmayr, langjährige Selbstbestimmt-Leben-Aktivistin und ehemalige NR-Abgeordnete der Grünen überzeugt.

Eine Sterbehilfe „light“ gibt es NICHT

Zahlen aus den Ländern in denen Sterbehilfe schon länger legal sind zeigen, dass dieser Schritt gravierende Folgen hat. So haben sich in der Schweiz die assistierten Suizide in nur 5 Jahren mehr als verdoppelt, in den Niederlanden hat das Expertenzentrum für aktive Sterbehilfe 2019 einen starken Anstieg der Anfragen um 22 % registriert. Einen Grund für den Anstieg nannte das Zentrum nicht.

Bernadette Feuerstein, Vorsitzende von SLIÖ, ist angesichts dieser Zahlen ernsthaft besorgt: „Die neueste Meldung aus Spanien macht Angst, vor kurzem wurde dort die aktive Sterbehilfe legalisiert. Müssen Menschen mit Behinderungen und alte Menschen in Europa um ihr Leben bangen, oder sich rechtfertigen, wenn sie leben wollen?“

Soweit darf es in Österreich nicht kommen

SLIÖ schließt sich einem weiteren prominenten Behindertenpolitiker an: Franz-Joseph Huainigg, ehemaliger NR-Abgeordneter der ÖVP, hält fest: „Auch eine Tötung durch einen Arzt, bleibt eine Tötung! Die Aufgabe des Arztes muss es aber sein, Leben zu erhalten, Leben zu retten und ein Leben bis zuletzt ohne Schmerzen zu gewährleisten. Bekämpft die Einsamkeit, den Schmerz und die Not der Sterbenden, aber tötet sie nicht.“

Bis Ende 2021 muss die Entscheidung des VfGH in einem Gesetz konkretisiert werden.

SLIÖ fordert, dass in einem Diskussionsprozess mit Fachleuten nicht nur medizinische Expertinnen und Experten, sondern vor allem betroffene Menschen eingebunden werden, damit es nicht zu einer gravierenden sozialen Schieflage kommt.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

3 Kommentare

  • Der Tag an dem ich mich (wenn auch nur gefühlt) rechtfertigen muss, warum ich weiterleben will, wird der Tag sein, ab dem ich mein künftiges Leben dem Widerstand gegen diese Umstände verschreibe! Und dann zieht euch warm an liebe Politiker!

  • Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, aber bei diesem heiklen und hochsensiblen Thema scheint Wiederholung DRINGEND nötig zu sein!
    Kann mich dem untenstehenden Kommentar nur anschließen.
    So einseitig, wie jetzt dargestellt, ist die Sache nicht.
    Der VfGH hat ABSOLUT richtig entschieden und ich bete (obwohl ich nicht kirchlichgläubig bin), dass diese Entscheidung BLEIBT und nicht wieder (aus Feigheit, sich damit beschäftigen zu müssen) gekippt wird.

    Es MUSS in Österreich auf jeden Fall Möglichkeiten zur Umsetzung geben, die den Betroffenen ein Werkzeug an die Hand gibt, um ein SELBSTBESTIMMTES LEBEN BIS ZUM (aller)LETZTEN ATEMZUG ZU LEBEN und ein WÜRDEVOLLES STERBEN GESTALTBAR ZU MACHEN, in Selbstbestimmung, Klarheit und Eigenverantwortung!

    Dies erwarte ich mir von einer offenen, aufgeschlossenen, humanen und zivilisierten Gesellschaft, ansonsten hat sie ihr Ziel, für meinen Geschmack, verfehlt!

    Schöne Weihnachten und vor allem ~ ganz wichtig! ~ „NICHT ins Dunkle!!!“

    DSA Andrea Mielke

  • Der eingangs angeführte Spruch „Selbstbestimmt leben vor selbstbestimmt sterben“ ist so nicht tragbar, denn beides ist möglich: selbstbestimmt leben und selbstbestimmt sterben. Genau das hat der VfGH mit seiner Entscheidung bestätigt.

    Weiters wird Franz-Joseph Huainigg, ehemaliger NR-Abgeordneter der ÖVP, zitiert: „Auch eine Tötung durch einen Arzt, bleibt eine Tötung!“ Der VfGH hat mit keinem einzigen Wort gesagt, dass ein Arzt nun einen Menschen töten darf. Eine solche Verdrehung der Entscheidung ist einfach unmöglich!

    Die Entscheidung des VfGH ist richtig und gut; ich bin froh, dass sie getroffen wurde.