Präsident Othmar Karas: "Betroffene werden gegen deren Willen in Altenheime gedrängt, obwohl das für Österreich viel teurer ist!"

Das Hilfswerk fordert die sofortige Rücknahme der vom Sozialministerium überraschend vorgenommenen Streichung der Förderung für 24-Stunden-Betreuung für Menschen in den Pflegestufen 3 und 4, die keine Demenzkrankheit haben. Für diese Krankheit brauchen diese Menschen ab sofort eine amtsärztliche Bestätigung.
„Diese Maßnahme ist sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen“, kritisiert Hilfswerk-Präsident Othmar Karas, „denn es gibt auch sehr viele Menschen, die nicht an Demenz erkrankt sind, aber trotzdem 4 bis 5 Stunden Pflegebedarf pro Tag haben, wie es für die Einstufung in der Pflegegeldstufe 3 und 4 – amtlich bestätigt – notwendig ist. Sie sind aufgrund anderer körperlicher Einschränkungen auf fremde Hilfe angewiesen!“, so Karas.
„Für die betroffenen Menschen ist das eine Katastrophe!“, so Karas weiter. „Denn 4 bis 5 Stunden Pflegebedarf pro Tag heißt auch, dass diese Menschen über den Grenzen sind, wo mobile Pflege gewährt wird (das sind 120 Stunden pro Monat)!“, so Karas.
„Damit werden Menschen, die sich eine 24-Stunden-Betreuung ohne Förderung nicht leisten können, in Altenheime gedrängt, obwohl sich 80 % der pflegebedürftigen Menschen wünschen, zu Hause betreut zu werden und die Betreuung im Altenheim noch dazu Österreich viel mehr Geld kostet!“, so Karas.
„Diese Maßnahme ist – kurz zusammengefasst – ungerecht, unsachlich und kostet Österreich letztlich mehr Geld. Deshalb muss sie sofort zurückgenommen werden!“, fordert Karas abschließend.
Charlotte,
02.02.2011, 08:39
Ja, das Hilfswerk schaut sich halt auf seine Kunden, die da jetzt alle abwandern werden…….
Margarete Aulehla,
01.02.2011, 13:50
Danke, lieber Martin, auf dich ist immer Verlass..
Aber diese Broschüre stellt nur eine Art Ausgangsinformation dar.
Sie datiert per 1.1.2009 und berücksichtigt noch nicht ebenjenen neuen Erlass, um den es jetzt geht
Auch findet sich hier weder der Wortlaut der Richtlinien. Noch auch natürlich der neue Erlass.
Um juristisch das Ganze überhaupt überprüfen zu können, würde ich die Wortlaute brauchen…
Markus Ladstätter,
31.01.2011, 10:12
Es gibt vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Kosumentenschutz eine Broschüre zu diesem Thema:
https://broschuerenservice.bmask.gv.at/PubAttachments/24stdbetreuung.pdf
Margarete Aulehla,
31.01.2011, 09:58
Heißt das wirklich, dass man einen Amtsarzt braucht? Nicht einen Facharzt? Und wenn einen Facharzt, – welche/r müßte das sein? Neurologie?
Muss wirklich Demenzkrankheit bestätigt werden oder ist auch eine andere Krankheit „zugelassen“?
Bitte um den Text dieses Erlasses sowie der geltenden Richtlinien für die Förderungsgewährung für 24-h Betreuung.Habe ich im Internet nicht gefunden?