Hinrichtung eines geistig behinderten Mannes in Texas kritisiert

Mit dem 54-jährigen Marvin Wilson ist innerhalb von vier Wochen erneut ein geistig behinderter Mann in Texas (USA) hingerichtet worden.

Flagge USA
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Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung verurteilt diese Hinrichtungen auf das Schärfste.

Der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter und die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die bei den Vorstandswahlen im September für den Bundesvorsitz der Lebenshilfe kandidiert, sehen in der Vollstreckung der Todesstrafe an Menschen mit geistiger Behinderung nicht nur eine grausame Unmenschlichkeit, sondern auch einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Das internationale Abkommen schützt in besonderem Maße das Leben behinderter Menschen und wurde auch von der amerikanischen Regierung unterzeichnet.

Empört ist die Lebenshilfe darüber, dass die Hinrichtungspraxis in Texas das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2002 bewusst unterläuft. Der Supreme Court hat zwar Exekutionen geistig behinderter Menschen verboten, den einzelnen Bundesstaaten aber die Entscheidung überlassen, wann jemand als geistig behindert gilt.

„Damit werden Straftäter, die ein deutsches Gericht niemals für ihr Handeln verantwortlich machen würde, einfach für nicht behindert erklärt und hingerichtet“, erklärte Robert Antretter.

Dass gerade die in Behindertenfragen oft so vorbildlichen USA nicht damit aufhören, offensichtlich geistig behinderte Straftäter hinzurichten, ist für Ulla Schmidt erschreckend. Es zeige, dass bei zukünftigen parlamentarischen Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen in den USA die Situation geistig behinderter Straftäter verstärkt in den Fokus genommen werden muss, mit dem Ziel, die Todesstrafe generell abzuschaffen.

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