„Höchstrichterlicher Justizirrtum“!

Auch der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Dr. Herbert Steininger, verkennt die "blinde" Realität!

Justitita mit Blindenstock
Krispl, Ulli

Nun, die Aussagen des Herrn Justizministers Dr. Böhmdorfer zur Frage der körperlichen Eignung blinder JuristInnen für das Richteramt dürften in der Justiz offenbar weit verbreitet sein. So wurde dieses Thema auch jüngst im Juridicum-Blackbox-Chat mit dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Dr. Herbert Steininger, diskutiert.

Auf die Frage eines Diskussionsteilnehmers – „Wieso werden in Österreich blinde Richter diskriminiert?“ – meinte HR Dr. Herbert Steininger:

„Es ist zweifellos eine derartige Behinderung für die Ausübung des Richteramts, bei dem es ja nicht nur um die Fähigkeit des Hörens sondern auch um die Fähigkeit des Sehens geht, ein Problem. Bei allem Verständnis für Behinderte, sollte jenem, der vor Gericht steht, aber auch das Gefühl vermittelt werden, der über ihn urteilende Richter könne auch visuell das Erforderliche wahrnehmen.“

Dies ergänzte ein Mitdiskutant noch um die Anmerkung: „Blinde könnten ja auch z. B. keinen Ortsaugenschein durchführen.“

Das Gegenteil beweisen wohl die blinden Richterkollegen aus Deutschland, wie etwa Dr. Schulze – ehemals Richter am Bundesgerichtshof -, Dr. Hauck – ehemals vorsitzender Richter am Landgericht Marburg etc. Die Liste reicht von Amtsgerichtsrichtern bis hin zu blinden Höchstrichtern und einem stellvertretenden Präsidenten des deutschen Bundessozialgerichts.

Es wäre wünschenswert, diese akademische Diskussion nun endlich zu einer sachlichen Diskussion über die Lebensrealität zu machen. Der Verein Blickkontakt setzt daher alles daran, derartige „höchstrichterliche Justizirrtümer“ aufzuklären.

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