Norbert Hofer

Hofer: Bedürfnisgerechte Pflege sicherstellen

FPÖ fordert Erhöhung, um für Betroffene notwendige Betreuung und Hilfe sicher zu stellen.

„Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.“ So steht es zumindest in § 1 des Bundespflegegeldgesetzes.

Pflegebedürftige Personen erhalten also eine Geldleistung und können selber aussuchen, wie sie das Geld einsetzen – ob sie Fremdpersonen für die Pflege beschäftigen, soziale Dienste in Anspruch nehmen, in ein Pflegeheim ziehen oder sich durch Familienangehörige pflegen lassen. Demnach soll also die Pflege durch Angehörige gleich viel wert sein wie die anderen Möglichkeiten.

FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer weist nun aber darauf hin, dass die Praxis anders aussieht als es das Gesetz vorsieht. Von einer bedarfsgerechten Pflege könne heute keine Rede mehr sein.

Norbert Hofer: „Wenn ein Pflegebedürftiger einen ambulanten Hilfsdienst in Anspruch nimmt, kann er mit dem Pflegegeld etwa 60 Stunden im Monat abgelten. Meist reichen diese 60 Stunden aber nicht aus. Auch bei nachgewiesenen 180 benötigten Stunden in der höchsten Pflegestufe reicht das Pflegegeld nicht aus. Das macht eine Pflege zu Hause praktisch unmöglich und trägt dazu bei, dass die Pflegebedürftigen in Heime abgeschoben werden.“

Das könne aber keineswegs das Ziel sein, da ein selbstbestimmtes Leben und vor allem ein Altern in Würde in Österreich möglich gemacht werden müssten, stellt Hofer fest. Dass kaum jemand lieber in ein Pflegeheim will, als bei seinen Lieben daheim zu bleiben sei nichts Neues, auch zahlreiche Studien und Umfragen würden dies eindeutig belegen.

Hofer: „Angesichts der herrschenden Zustände im Pflegebereich, die die Wahlfreiheit der Unterstützungsbedürftigen zunichte machen, muss endlich eine Erhöhung des Pflegegeldes her. § 1 des Pflegegeldgesetzes sagt nichts anderes, aber Tatsache ist, dass ein bedürfnisorientiertes Leben schon lange nicht mehr möglich ist. Die FPÖ fordert eine einmalige Erhöhung um 17 Prozent, damit das Pflegegeld zumindest dem Wert bei seiner Einführung im Jahr 1993 entspricht. Außerdem muss eine jährliche Valorisierung her. Pflege muss leistbar werden, um den Bedürftigen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

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