Hofer: Behinderte sind zu oft Willkür ausgeliefert

"Freiwillige Leistungen" pervertieren Behindertenhilfe in Österreich

Norbert Hofer
FPÖ

In Österreich gibt es unterschiedliche Gesetze und Normen, die verschiedenste Leistungen für behinderte Menschen vorsehen. Von den Behindertenorganisationen wird aber häufig kritisiert, dass die Leistungen entweder nicht ausreichend sind oder kein Rechtsanspruch auf ihre Zuerkennung besteht.

FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer schließt sich dieser Kritik an und meint dazu: „Im § 1 des Bundespflegegeldgesetzes steht, dass das Pflegegeld pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe sichern sowie die Möglichkeit verbessern soll, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. Wie wir aber wissen, ist das Pflegegeld dafür viel zu niedrig. Und ob den Bedürftigen andere Leistungen gewährt werden, hängt oft vom guten Willen der Zuständigen ab.“

So bietet etwa der Fonds Soziales Wien (FSW), der von der Stadt Wien verschiedene Aufgaben im Sozialbereich übertragen bekommen hat, die Erhöhte Ambulante Monatspauschale (EAMP) an. Diese soll behinderten Menschen ab der Pflegestufe 5 unbürokratisch den Zukauf von informeller Hilfe ermöglichen. Anträge darauf werden aber in der Regel mit der Begründung abgelehnt, dass es sich dabei um eine „freiwillige Leistung“ handle und die maximale Zahl der Nutzer erreicht sei. Hin und wieder wird die EAMP aber doch gewährt, die Gründe dafür lassen sich nur erahnen.

Hofer: „Es kann nicht sein, dass von öffentlichen Einrichtungen oder deren Auftragnehmern Leistungen angeboten werden, die man sich erbetteln muss. Für die Gewährung einer bestimmten Leistung muss es bei Erfüllen der erforderlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch geben, sonst sind die Betroffenen von der Willkür der Behörden abhängig. So etwas darf es in einem Sozialstaat nicht geben.“

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0 Kommentare

  • Der Artikel ist zwar gut, aber nicht mehr aktuell – aus dem Jahre 2007… Die EAMP wurde abgeschafft – und die PGE – ebenfalls eine freiwillige Leistung der Stadt Wien – administriert vom FSW – eingeführt. DIe Gelder, die die PGE-Bezieher (Pflegegeld-Ergänzungs-Leistung) erhalten, wurden schon an die 5 Jahre nicht mehr erhöht – Im Gegenteil, manche PGE-Bezieher wurden die Stunden gekürzt – das bedeutet, weniger Assistenz – Trotz allem: Die Wiener Lösung für PA ist noch immer besser als in vielen anderen Bundesländern, da gibt es oft gar nix… Deshalb wäre ein Rechtsanspruch so wichtig…

  • Bitte um Korrektur es muß heißen „übelriechend“

  • Sie haben recht. Wenn ein Bürger vorsätzlich, entgegen radiologischer Befunde zu Krüppel operiert wird und ein künstlicher Darmausgang während eines künstlichen Koma angelegt wurde, dann ist die Anwendung des Sicherheitsgurtes mit Problemen verbunden und man kann die Bewilligung zur Befreiung von der Gurtpflicht beantragen, aber dazu muß man in Linz seine Lenkerberechtigung durch mehrere kostenintensive Fachgutachten nachweisen und wer das Geld nicht hat, verliert den Führerschein und muß trotz Befreiung von der Nutzung der Öffis laut Behindertenpass, diese benutzen, dabei gast der Stomabeutel im Fahrgastraum überriechend auf andere Fahrgäste und wenn sich die Klebestelle löst, dann läuft der Kot die Beine runter in die Hose in den Bus, man verläßt den Bus an der nächsten haltestelle mit einer Schleifspur Scheiße auf der Straße, wartet in gegenüberliegenden Bushaltestelle , der Kot weiter ständig auslaufend, besteigt den Bus der Gegenlinie und beschmutzt ihn ohne Abhilfe tun zu können und das am Tag 3 mal, weil man bei Ileostoma nur 6 bis 10 kg tragen darf. Legt man gegen den Bescheid Berufung ein, dann wird dem UVS die Berufungschrift gar nicht zugestellt bzw. erst nach dem der UVS entschieden hat und erklärt, daß auch beim Vorliegen der Berufungsschrift eine Abweisung der Berufung als unbegründet nichts ändern würde und deshalb keine Neuvorlage erfolgt. Das ist Österreich gegenüber zu Krüppeln operierten Menschen, die einen Darmausgang nach vorn haben. Zum Lenken eines Fahrzeuges wird aber nicht der Darmausgang benutzt sondern Hände, Füße und Gehirn. Das wird nicht erkannt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Volkmar Neumann