"Freiwillige Leistungen" pervertieren Behindertenhilfe in Österreich
In Österreich gibt es unterschiedliche Gesetze und Normen, die verschiedenste Leistungen für behinderte Menschen vorsehen. Von den Behindertenorganisationen wird aber häufig kritisiert, dass die Leistungen entweder nicht ausreichend sind oder kein Rechtsanspruch auf ihre Zuerkennung besteht.
FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer schließt sich dieser Kritik an und meint dazu: „Im § 1 des Bundespflegegeldgesetzes steht, dass das Pflegegeld pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe sichern sowie die Möglichkeit verbessern soll, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. Wie wir aber wissen, ist das Pflegegeld dafür viel zu niedrig. Und ob den Bedürftigen andere Leistungen gewährt werden, hängt oft vom guten Willen der Zuständigen ab.“
So bietet etwa der Fonds Soziales Wien (FSW), der von der Stadt Wien verschiedene Aufgaben im Sozialbereich übertragen bekommen hat, die Erhöhte Ambulante Monatspauschale (EAMP) an. Diese soll behinderten Menschen ab der Pflegestufe 5 unbürokratisch den Zukauf von informeller Hilfe ermöglichen. Anträge darauf werden aber in der Regel mit der Begründung abgelehnt, dass es sich dabei um eine „freiwillige Leistung“ handle und die maximale Zahl der Nutzer erreicht sei. Hin und wieder wird die EAMP aber doch gewährt, die Gründe dafür lassen sich nur erahnen.
Hofer: „Es kann nicht sein, dass von öffentlichen Einrichtungen oder deren Auftragnehmern Leistungen angeboten werden, die man sich erbetteln muss. Für die Gewährung einer bestimmten Leistung muss es bei Erfüllen der erforderlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch geben, sonst sind die Betroffenen von der Willkür der Behörden abhängig. So etwas darf es in einem Sozialstaat nicht geben.“