Hofer: Behinderung kann kein Ausschließungsgrund sein

Derzeit ist zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft ein "hinreichend gesicherter Lebensunterhalt" aus beispielsweise eigenem Einkommen Voraussetzung. Wie sieht das FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer?

Norbert Hofer
FPÖ

Ohne ausreichendem eigenen Einkommen haben behinderte Menschen ein Problem. „Dadurch können manche behinderte Menschen keine österreichische Staatsbürgerschaft erhalten“, berichtete BIZEPS-INFO vor einigen Tagen und verwies auf einen Artikel im Kurier.

Wie positioniert sich der FPÖ-Behindertensprecher, Ing. Norbert Hofer, in dieser Frage? BIZEPS-INFO fragte nach.

„Ich vertrete zur Verleihung der Staatsbürgerschaft eine sehr restriktive Haltung“, gibt Abgeordneter Hofer unumwunden zu. Er möchte eine „Zuwanderung ins Sozialsystem vermeiden – also eine Regelung, die als Lenkungseffekt eine Zuwanderung von Menschen alleine aufgrund der besseren Sozialleistungen in Österreich aufweist“.

Was bedeutet das konkret?

„Auch behinderte Menschen sollen also – so wie jeder andere Zuwanderer auch – nachweisen, dass der Lebensunterhalt in Österreich ausreichend sichergestellt werden kann“, erläutert er und fügt hinzu: „Die Tatsache einer Behinderung kann kein Ausschließungsgrund für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft sein, wenn alle anderen Voraussetzungen zur Verleihung vorhanden sind.“

Konkret auf dem in Kurier angesprochen Bericht, hält er Hofer gegenüber BIZEPS-INFO fest: „In diesem Fall ist die Frage der Arbeitsfähigkeit im Vordergrund. Für behinderte Menschen sollte aber eine Sonderregelung unter Berücksichtigung sonstiger Umstände entwickelt werden.“

Reaktionen anderer Parteien

ÖVP-Behindertensprecher Huainigg hielt im BIZEPS-INFO Interview vor wenigen Tagen fest, dass er sich für eine Lösung des Problems einsetzen werde – auch wenn es „reichlich komplex“ sei.

„Der Ermessensspielraum in Sachen Selbsterhaltungsfähigkeit muss dringend erweitert werden“, sagte SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig, die sich schon länger für eine Änderung einsetzt.

„Das schwarz-blaue Staatsbürgerschaftsgesetz aus dem Jahr 2006 bestraft Behinderte und jene, die aufgrund von Unfällen nicht arbeiten können. Für sie ist die österreichische Staatsbürgerschaft unerreichbar“, zitierte der Kurier die Abgeordneten Alev Korun und Helene Jarmer von den GRÜNEN, die auch weitere ähnliche Fälle nannten.

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