FPÖ: Republik soll sich nicht durch Ausgleichstaxe freikaufen können
Jeder Dienstgeber ist verpflichtet, je 25 Arbeitnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wer dies nicht tut, hat die so genannte Ausgleichstaxe zu entrichten. FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer kritisiert nun, dass selbst der Bund seiner Verpflichtung bei weitem nicht nachkommt. Von den 6.198 Pflichtstellen sind lediglich 5.395 besetzt.
Norbert Hofer: „Viele private Unternehmen kommen ihren Verpflichtungen nach. Tun sie es nicht, sind sie oft heftiger Kritik durch Politiker ausgesetzt. Wie nun auch öffentlich bekannt geworden ist, erfüllt aber auch der Bund bei weitem keine Vorbildfunktion. Dafür habe ich kein Verständnis, denn gerade im öffentlichen Dienst ergibt sich aufgrund der mannigfaltigen Möglichkeiten an behindergerechten Arbeitsplätzen mehr Freiraum zur Beschäftigung Behinderter. Stattdessen hat man den Eindruck, dass im öffentlichen Dienst in vielen Fällen nach wie vor das Parteibuch eine Voraussetzung für eine Einstellung darstellt.“
Da die Einstellungspflicht dem Schutze von Menschen mit Behinderung dienen soll, will die FPÖ, dass die Republik ihrer Verpflichtung zu 100 Prozent nachkommt. Dass sich der Bund von einer selbst auferlegten Pflicht freikaufen kann, bezeichnet Hofer als absurd, gleichzeitig fordert er eine Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Hofer: „Werden Pflichtstellen nicht mit begünstigen Behinderten besetzt, so sollen künftig in diesem Ausmaß Planstellen unbesetzt bleiben. Dadurch ist der Bund angehalten, sich an das Gesetz zu halten und mit gutem Beispiel voran zugehen. Ich werde diese Maßnahme im Parlament beantragen.“