Hofer: Die Post Partnerlokale werden flächendeckend evaluiert

Die Behindertenanwaltschaft führte mit der Post eine Verbandsschlichtung (Vorstufe zu einer möglichen Verbandsklage). Behindertenanwalt Hansjörg Hofer erläutert im BIZEPS-Interview die Hintergründe und was mit der Post vereinbart wurde.

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Die Behindertenanwaltschaft kündigte im Dezember 2018 eine Schlichtung mit der Post an, weil „deren Vertriebspartner für Menschen mit Behinderung vielfach nicht barrierefrei zugänglich und nutzbar sind“.

„Nun konnte bereits im Schlichtungsverfahren schnell und unkompliziert eine Einigung erzielt werden. Die Post sicherte zu, bestehende Partnerunternehmen im Hinblick auf ihre barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls bei der Realisierung barrierefreier Lösungen zu unterstützen“, gab Behindertenanwalt Hansjörg Hofer im Februar 2019 bekannt.

Im BIZEPS-Interview schilderte er die Einzelheiten und führte auch im Detail an, was mit der Post im Rahmen der Schlichtung verbindlich vereinbart wurde.

Worum ging es und was wurde vereinbart?

BIZEPS: Im Verbands-Schlichtungsverfahren mit der Post AG ist von mangelnder Barrierefreiheit der Postpartner die Rede. Worum ging es aber jetzt konkret, was waren die Barrieren? 

Hansjörg Hofer: Die Post hat Partnerlokale ausgewählt, die nicht barrierefrei sind. Der einzelne Postpartner ist kein großes Unternehmen und schwer zu belangen. Die Post ist ein großes Unternehmen.

BIZEPS:  Heißt das jetzt, die Barrieren werden beseitigt?  

Hansjörg Hofer: Die Barrieren werden flächendeckend evaluiert. Es geht um 1.350 Lokale. Dazu wird es vorher Schulungen der PostmitarbeiterInnen geben. Das wird vereinbarungsgemäß durch eine Interessenvertretung geschehen.

In weiterer Folge hat die Post zugesagt, zu prüfen, ob sie bei nicht barrierefreien Postpartnern die Herstellung der Barrierefreiheit unterstützen kann. Dieser Prozess wird bis Ende 2019 dauern, dann wir der Behindertenanwaltschaft ein Bericht übermittelt.

BIZEPS:  Was ist aus Ihrer Sicht für den Erfolg des Verfahrens mit der Post AG verantwortlich gewesen? 

Hansjörg Hofer: Die Bereitschaft der Post, das Thema aufzugreifen und die Bereitschaft unserer Seite, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Post auch einen Universaldienst-Versorgungsauftrag hat.

BIZEPS:  Was passiert, wenn die Post AG sich nicht an die Zusicherungen hält?

Hansjörg Hofer: Die Vereinbarung ist einklagbar. 

Die Vereinbarung

BIZEPS:  Was wurde konkret zwischen der Post AG und der Behindertenanwaltschaft vereinbart?

Hansjörg Hofer: Mit der Post wurde vereinbart:

  • Die Evaluierung aller Postpartnerfilialen.
  • Die Schulung der MitarbeiterInnen auf Parameter der Barrierefreiheit.
  • Die Post hat der Behindertenanwaltschaft einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen bis Anfang 2020 zugesagt.
  • Das Kriterium der Barrierefreiheit wird auf der Homepage als Auswahlkriterium der Postpartner öffentlich kundgemacht.

BIZEPS:  Kann man diese Vereinbarung als Verpflichtung im Hinblick auf einen Etappenplan verstehen?

Hansjörg Hofer: Es ist kein Etappenplan, wie ihn das Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehen hat, aber die Post muss sich lückenloses Wissen über die Barrierefreiheit ihrer Postpartner bis 2019 verschaffen.

BIZEPS: Wir danken für das Interview.

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Ein Kommentar

  • Als großen Erfolg sehe ich das Ergebnis der Schlichtung ehrlich gesagt nicht.