Behinderte dürfen nicht länger zu Bittstellern degradiert werden
Durch das Angebot der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) erhalten schwerstbehinderte Menschen eine personelle Unterstützung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Absolvierung einer Ausbildung erforderlich ist. Allerdings besteht auf die Zuerkennung von PAA kein Rechtsanspruch, was der FPÖ und vor allem den Betroffenen ein Dorn im Auge ist.
FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer: „Es kann nicht sein, dass man im österreichischen Sozialstaat betteln muss, um notwendige Leistungen zu erhalten. Menschen mit Behinderung muss eine bedarfsgerechte finanzielle Unterstützung und wenn es erforderlich ist, auch eine Assistenz am Arbeitsplatz zuerkannt werden. Die Unterstützung des Lebens in und die Teilhabe an der Gemeinschaft sowie die Verhütung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft von Behinderten ist sicherzustellen. Das stellt auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung klar, die im März 2007 von unserem Sozialminister unterzeichnet wurde.“
Der Freiheitliche fordert Noch-Minister Buchinger daher auf, sich an das zu halten, was er selber unterschrieben hat und die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Bei der PAA bemängelt Hofer vor allem, dass es keine klare Definition der Voraussetzungen gibt, die für die Zuerkennung von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz erfüllt werden müssen.
Hofer: „Behinderte dürfen in Österreich nicht länger zu Bittstellern degradiert werden. Deshalb ist sicherzustellen, dass es bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen auch einen Rechtsanspruch auf PAA gibt. Die FPÖ hat einen entsprechenden Antrag bereits im Vorjahr im Nationalrat eingebracht.“