FPÖ: Ein Jahr nach Ausrufung des Pflegenotstandes sind Probleme immer noch nicht gelöst
Seit der Regierungsbildung ist es leise geworden rund um die großen Probleme in der Pflege. Die Übergangslösung zur Legalisierung illegaler Pflege läuft bald aus, ein von Minister Barteinstein entworfenes Gesetz soll dann Abhilfe schaffen. FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer zeigt auf, dass das im Entwurf vorgesehene Hausbetreuungsgesetz nicht geeignet ist, legale Pflege leistbar zu machen und der illegalen Pflege ein Ende zu setzen.
Das geplante Hausbetreuungsgesetz zielt darauf ab, Pflege und Betreuung strikt zu trennen. Ein Pflegebedürftiger benötigt also künftig sowohl eine Person der Hauskrankenpflege als auch eine geeignete Betreuungskraft – auch wenn eine Betreuungsperson für die Pflegetätigkeit qualifiziert ist. Dies schlägt sich natürlich massiv in den Kosten für die Betroffenen nieder.
Hofer rechnet vor: „Illegale Pflege durch ausländische Pflegekräfte hat für den Pflegebedürftigen etwa 2000,- Euro im Monat gekostet. Durch die Legalisierung kommen etwa 1000,- Euro an Sozialabgaben hinzu. Allerdings dürfen jene Personen, die zuvor sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen erbracht haben, nur mehr im Bereich der Betreuung tätig werden. Die Pflegekosten kommen also noch dazu. Bei einem Pflegebedarf von 2 Stunden täglich zu einem Preis von 25,- Euro in der Stunde kostet das den Pflegebedürftigen weitere 1500,- Euro monatlich. In Summe sind das 4500,- Euro.“
Aber nicht nur die zusätzlichen finanziellen Belastungen, die auf die Bedürftigen, Bund, Länder und Gemeinden zukommen, stellen ein großes Problem dar. Denn es darf angenommen werden, dass nicht jeder Pflege- und Betreuungsbedürftige genau weiß, welche Leistung in den Bereich Pflege oder in den Bereich Betreuung fällt. Dies wird also weiterhin dazu führen, dass Betreuungspersonen auch Tätigkeiten verrichten werden, für die sie nicht qualifiziert sind.
Norbert Hofer: „Selbst wenn ein Pflegebedürftiger weiß, dass eine Betreuungsperson keine Pflegetätigkeiten durchführen darf, werden ihn vor allem die Kosten dazu verleiten, sich ganzheitlich von einer Person versorgen zu lassen. Wenn diese für Tätigkeiten in der Pflege die notwendige Qualifikation aufweist, wäre dies an sich auch kein Problem. Der Bartenstein-Entwurf geht hier aber völlig am Problem vorbei, denn es soll ein zusätzlicher, unnötiger Tatbestand illegaler Pflege geschaffen werden.“
Die FPÖ fordert die Bundesregierung daher auf, eine Lösung vorzusehen, die es möglich macht, dass für die Pflege qualifiziertes Personal, das in der Rund-um-die-Uhr-Betreuung tätig ist, auch Pflegetätigkeiten verrichten darf.
Hofer: „Ein wichtiges Anliegen ist mir auch, dass legale Pflege endlich wieder leistbar gemacht wird. Das Pflegegeld ist in den letzten zehn Jahren nur einmal erhöht worden. Wir fordern eine einmalige Erhöhung um 17 Prozent, damit das Pflegegeld zumindest dem Wert bei seiner Einführung im Jahr 1993 entspricht. Jährlich hat dann auch eine Valorisierung stattzufinden, damit es nicht wieder zu einem derartigen Wertverlust kommt. Die FPÖ hat dies bereits im Nationalrat beantragt.“