Hofer: Regierung lehnt Rechtsanspruch ab

Der Bund finanziert seit dem Jahr 2004 "Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz", um behinderte Menschen zu unterstützten. Seit Jahren ist eine Diskussion über die Weiterentwicklung dieser Leistung überfällig.

Viel Zeit ist vergangen
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Im Jahr 2003 kündigte der damalige Sozialminister, Mag. Herbert Haupt (FPÖ), die Finanzierung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz an. Diese Maßnahme wird „rund 300 Personen zugute kommen und trägt ein Volumen von 3 Millionen Euro“, prognostizierte der Sozialminister.

Weiterentwicklung ausgeblieben

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz hat sich bewährt, so das Resümee der Verantwortlichen. Im Jahr 2009 wurden 308 behinderte Personen unterstützt und dafür 3,5 Millionen Euro aufgewendet.

Doch ein „Ausbau der persönlichen Assistenz in Beschäftigung und Ausbildung“ und die „Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (z.B. persönliche Assistenz am Arbeitsplatz … für lernbehinderte Menschen)“, wie dies das SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm aus dem Jahr 2008 ankündigte, blieb bisher aus.

Im Jahr 2007 kam es sogar zu einer großen öffentlichen Diskussion, weil betroffene Menschen aufgrund der rigiden Förderrichtlinien es sich nicht leisten konnten, in Krankenstand zu gehen, ohne den Leistungsanspruch zu verlieren. Das Problem wurde durch eine Richtlinienänderung gelöst.

Kein Rechtsanspruch

Am 26. August 2010 wiederholte der FPÖ-Behindertensprecher, Ing. Norbert Hofer, die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, weil behinderte Menschen „nicht länger zu Bittstellern degradiert werden dürfen“.

Er stellte schon im Jahr 2008 einen Entschließungsantrag betreffend Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz im Parlament. Wie üblich wurde der Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen; passiert ist seither nichts.

Auch in der Ausschuss-Sitzung vom 30. Juni 2010 wurde die Behandlung wieder vertagt, wird von seinem Büro bekanntgegeben. „Die Mehrheit der Mandatare der Regierungsparteien ist leider nach wie vor gegen einen Rechtsanspruch für Persönliche Assistenz“, hält Abgeordneter Hofer gegenüber BIZEPS-INFO fest und meint: „Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass ein Rechtsanspruch letztendlich Abhängigkeiten reduziert. Ich bedaure diese Haltung sehr. Denn ein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz unter klar definierten Voraussetzungen wäre ein wesentlicher Teil von Selbstbestimmtheit.“

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