Ideenwettbewerb Schuloskar

Hollywood verbietet Pseudo-„Oscars“ in Österreich

Unter diesem Titel berichtet der ORF-Salzburg vom Ende der zahlreichen Oskar-Verleihungen in Österreich.

Für vieles wurde in Österreich in den letzten Jahren ein Oskar vergeben. Ob es nun der Job-Oskar für Unternehmen war, die sich besondere Verdienste um die Einstellung von behinderten Menschen erworben haben, der „Schul-Oskar“, der „Kinder-Umwelt-Oscar“ oder der „Gesundheits-Oskar“ der OÖ Gebietskrankenkasse. Die Zahl der Pseudo-„Oscars“ war schon fast unüberschaubar.

Damit wird spätestens ab 2007 Schluss sein. Die berühmten Worte „And the Oscar goes to …“ wird man in Zukunft nur mehr im Kodak- Theatre in Hollywood vernehmen.

Die amerikanische Filmakademie in Los Angeles befürchtet, eines Tages die Rechte am Namen zu verlieren und geht gegen Nachahmer vor. Die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei „Binder Grösswang Rechtsanwälte OEG“, hat daher mehrere dutzend Briefe im Auftrag der amerikanischen Filmakademie an Trittbrettfahrer in Österreich verschickt, bestätigt Anwalt Helmut Buchroithner. „Der Oscar ist markenrechtlich geschützt. Wenn andere Institutionen das für Preisverleihungen verwenden, dann ist das ein Eingriff in die Markenrechte“, begründet Buchroithner das Vorgehen im ORF-Salzburg.

In den Briefen werde höflich darauf aufmerksam gemacht, dass Verstöße gegen die Markenrechte der Filmakademie diese zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen sowie zur gerichtlichen Durchsetzung derselben berechtigen.

Filmakademie drängt auf Umbenennung

Hintergrund der Vorgangsweise ist die Angst der Filmakademie, die Namensrechte zu verlieren. Mahnendes Beispiel ist der Konzern „Sony“, der die Namensrechte an „walkman“ verloren hatte, weil der Begriff mangels Vorgehens des Konzerns in die allgemeine Verwendung übergegangen ist.

Die Filmakademie droht nun Klagen an, ist aber bereit darauf zu verzichten, wenn mit ihr Vereinbarungen geschlossen werden, den Namen „Oskar“ nicht mehr zu verwenden. Es ist anzunehmen, dass alle „Oskars“ in Österreich ab 2007 umbenannt werden, da sich niemand auf eine aussichtslose Klage durch die Filmakademie einlassen kann.

Buchleitner: „Grotesker Schritt“

Manche haben ein wenig ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein wie z. B. der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende von Pro Mente und ehemalige Landeshauptmannstellvertreter Gerhard Buchleitner. Für ihn sei dies „sehr bedauerlich und es ist ein grotesker Schritt“.

„Der Oscar ist eine geschützte Marke“, führt Anwalt Helmut Buchroithner aus. Wer diese Bezeichnung trotzdem verwende, verletze das Markenrecht.

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