Einstimmiger Beschluss über Vorgangsweise in gemeinderätlicher Behindertenkommission
Weiterer wichtiger Schritt für die umfassende Neugestaltung der Wiener Bauordnung: Heute, Mittwoch (17.), hat die gemeinderätliche Behindertenkommission mit den Stimmen aller Parteien beschlossen, den Entwurf der neuen Wiener Bauordnung der EU zur Überprüfung der Kompatibilität mit der EU-Gesetzeslage zu übermitteln.
Der Kernpunkt der Bestimmungen betrifft das barrierefreie und behindertengerechte Bauen. Darüber informierte der Vorsitzende des Unterausschusses Bauordnung der Kommission, Gemeinderat Karlheinz Hora, in einer Presseaussendung der SPÖ Wien.
Wie Hora weiter festhielt, erwarte die Behindertenkommission innerhalb der nächsten drei Monate die Stellungnahme der EU, bei entsprechender positiver Bewertung könnte die neue Bauordnung im zweiten Quartal des kommenden Jahres vom Wiener Landtag beschlossen werden.
Der Mandatar wies zudem darauf hin, dass bedauerlicherweise nicht alle im Sinne der Behinderten notwendigen Ausstattungsmerkmale, vor allem dort, wo Bundesgesetze Gültigkeit hätten, in dem Entwurf festgeschrieben hätten werden können. Dazu zählten, so der Mandatar, u.a. die Situierung der Hausbriefkästen und der Klingeltableaus bei Hauseingängen. Auch berücksichtige z.B. die Gewerbeordnung derzeit in weiten Bereichen noch nicht die Barrierefreiheit im Sinne der Behinderten.
Hora: „Die Behindertenkommission wird sich jedenfalls bemühen, bis zur Beschlussfassung im Landtag eine Liste zu erstellen, aus der ersichtlich sein soll, welche Gesetzesänderungen von Seiten des Bundes aber auch noch des Landes zur Erfüllung sämtlicher Maßnahmen im Sinne einer umfassenden Barrierefreiheit notwendig sind“.
Abschließend unterstrich Hora den Willen Wiens zum behindertengerechten Planen und barrierefreien Bauen zudem mit dem Hinweis, dass in Zukunft die Barrierefreiheit bereits in den Flächenwidmungsplänen Berücksichtigung finden werde.