Hoscher: Mehr Ehrlichkeit in Vergabepolitik erforderlich

"Die Politik muss ihre Verantwortung im Vergabebereich ehrlicher wahrnehmen", betonte am Dienstag SPÖ-Bundesrat Dietmar Hoscher gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

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In Zeiten zunehmender Globalisierung und internationaler Arbeitsteilung würden Vergaberegeln immer mehr zu wichtigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. „Selbstverständlich geht es hier auch darum, dass heimische Unternehmen zum Zuge kommen, ohne gegen internationale Vereinbarungen und Richtlinien zu verstoßen.“ Dazu sei es aber erforderlich, dass die Politik ihre Verantwortung auch ernst nehme und sich nicht in plakativen Lippenbekenntnissen erschöpfe, so Hoscher.

„Das neue Bundesvergabegesetz etwa enthält bezüglich der Berücksichtigung der Beschäftigung von Lehrlingen, Frauen, Langzeitarbeitslosen oder Behinderten wieder nur eine „Kann-Bestimmung“, kritisierte der Bundesrat. Damit werde die Verantwortung auf die Vollziehung abgeschoben. „Wir alle wissen, dass in der Vollzugspraxis vor der Anwendung von „Kann-Bestimmungen“ nicht selten – etwa aus Furcht vor Amtshaftungsbeschwerden – zurückgeschreckt wird“, hielt Hoscher fest.

Es sei Aufgabe der Politik und der Legislative, eindeutige Prinzipien vorzugeben, das Abschieben der Verantwortung auf die vollziehenden Beamten sei Ausdruck des Prinzips „Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“. Gerade die Lehrlingsausbildung könnte über eine zwingende „Muss-Bestimmung“ entscheidend gefördert werden. Überdies läge darin eine Möglichkeit, verstärkt heimische Unternehmen im Vergabeprozess zu berücksichtigen. „Es geht nicht darum, internationale Richtlinien zu umgehen, sehr wohl aber darum, sie im Interesse österreichischer Unternehmen und damit im Interesse ihrer Beschäftigten zu interpretieren. Auch dies sollte endlich einmal ehrlich festgehalten werden“, meinte der Wirtschaftsexperte.

Es nütze wenig, ständig zu betonen, man wolle nicht dem Prinzip des Billigstbieters zum Durchbruch verhelfen, sondern jenem des Bestbieters, wenn man dann nicht gewillt sei, klar in Gesetzen festzulegen, welche Kriterien ein Bestbieter erfüllen müsse. „Davon, dass er Kriterien erfüllen kann, hat der Unternehmer dann nichts, wenn sein Konkurrent, der etwa keine Lehrlinge ausbildet und daher geringere betriebliche Kosten aufweist, im Vergabeverfahren zum Zug kommt, weil die vergebende Stelle nicht verpflichtet ist, Lehrlingsausbildung als Ausschreibungskriterium zu normieren. Gerade darin liegt aber eine Chance heimischer Unternehmen“, schloss Hoscher.

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