Hostasch: Arbeitsmarktchancen Behinderter verbessern

EU-Expertenkonferenz "Menschen mit Behinderungen" eröffnet

Eleonore Hostasch
ÖAR

Die Pflegevorsorge, die berufliche Integration behinderter Menschen und die Chancen der Neuen Technologien werden die drei großen Themenbereiche der dreitägigen EU-Expertenkonferenz „Menschen mit Behinderungen“, die heute in Salzburg beginnt, sein.

Wie Sozial- und Gesundheitsministerin Lore Hostasch in einer Pressekonferenz betonte, erwartet sie einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen EU-Ländern. Zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Behinderte sei eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz geplant, das unter anderen den flächendeckenden Ausbau und die gesetzliche Verankerung der Arbeitsassistenz vorsehe, so Hostasch.

Mit der Neuordnung der Pflegevorsorge sei „die letzte große Lücke des österreichischen Sozialsystems“ geschlossen worden. Die Evaluierung der Regelung habe ergeben, daß „der Zielerreichungsgrad des Pflegegeldes insgesamt als hoch“ bezeichnet werden könne, so Hostasch.

Dennoch müßten im Sinne einer logischen Weiterentwicklung dieser erfolgreichen sozialpolitischen Einrichtung weitere Verbesserungen vorgenommen werden, verwies die Sozialministerin auf die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, die am 1. Jänner 1999 in Kraft treten wird. Diese Novelle enthält insbesondere eine Verbesserung der Leistungen und der Position der pflegebedürftigen und pflegenden Personen, die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises sowie die Erhöhung der Treffsicherung der Leistung.

Im Zusammenhang mit dem zweiten Schwerpunktthema der Konferenz, der beruflichen Integration, gab Hostasch zu bedenken, daß die Arbeitslosigkeit unter behinderten Menschen in den letzten zwei Jahren um fast 25 Prozent gestiegen sei. Ein wesentliches Instrument für die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Behinderte sei das Behinderteneinstellungsgesetz, zu dem derzeit eine Novelle vorbereitet werde. Neben dem flächendeckenden Ausbau der Arbeitsassistenz sollen die Mittel des Ausgleichstaxfonds noch stärker für gezielte, bedarfsorientierte Einzelförderungen eingesetzt werden. „Das Gießkannen-Prinzip ohne Berücksichtigung der individuellen Umstände soll vermieden werden“, so Hostasch.

Weiters sollen die seit 30 Jahren geltenden Richtsätze für die Feststellung des Grades der Behinderung dem heutigen Stand der Medizin angepaßt werden. Zudem sollen zusätzliche Arbeitsplätze für Behinderte geschaffen werden, indem bestehende Sondervorschriften für Gebietskörperschaften und für bestimmte Wirtschaftszweige – was die Pflichtzahl betrifft -aufgehoben werden. Um einen weiteren Anreiz zur Ausbildung von Lehrlingen zu bieten, sollen diese in die Berechnung der Pflichtzahl nicht mehr einbezogen werden.

Die Bundesregierung habe im Koalitionsübereinkommen die Integration von Behinderten in den Arbeitsmarkt als zentrales Ziel der Behindertenpolitik formuliert, erinnerte Hostasch. Auch im NAB seien Schwerpunkte für die Beschäftigung Behinderter gesetzt worden. In diesem Zusammenhang verwies die Ministerin auf die vorbildhafte Beschäftigungssituation im Sozialressort: Mit 586 anrechenbaren begünstigten Bediensteten sei die Einstellungspflicht um 474 Behinderte übererfüllt.

Zum Themenbereich „Neue Technologien“ betonte Hostasch, daß die neuen Kommunikationsmöglichkeiten wie etwa das Internet auch den behinderten Menschen Chancen bieten könnten. Telearbeit sollte die Chancen auf dem Arbeitsmarkt vor allem für mobilitätsbehinderte Menschen verbessern. Die neuen Technologien sollten aber auch für Kommunikation und Sicherheit, z. B. Notrufsysteme, genutzt werden.

Im Rahmen der drei Aktionsprogramme der EU zugunsten behinderter Menschen sei bereits die europaweite Datenbank HANDYNET entwickelt worden. Die Dokumentation HANDYNET-Österreich enthalte derzeit rund 3.000 Hilfsmittel, die am österreichischen Markt erhältlich sind, sowie rund 1.000 Adressen von Händlern, Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in Österreich. Die erste CD-ROM soll noch im Herbst erscheinen, so Hostasch.

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