Hostasch: Eingliederung behinderter Menschen in alle Lebensbereiche

"Behindertenpolitik stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar"

Eleonore Hostasch
ÖAR

„Die österreichische Behindertenpolitik ist seit jeher von den Prinzipien getragen, dass den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung an der Stelle Rechnung getragen werden muss, wo diese auftreten, diese Bedürfnisse müssen von Anfang an mitgedacht werden“, erklärte Gesundheitsministerin Lore Hostasch Donnerstag in Klagenfurt in einer Rede anlässlich fünf Jahre Bundessozialamt, Europäischer Sozialfonds und Mobiler Beratungsdienst.

„Behindertenpolitik stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, das Ziel ist die umfassende Eingliederung von behinderten Menschen in alle Lebensbereiche.“ Hostasch betonte, zahlreiche Zielsetzungen des Behindertenkonzepts seien bereits realisiert, exemplarisch nannte sie die Neuordnung der Pflegevorsorge, die Integration behinderter Kinder in den Schulen und die Verbesserung der Fördermöglichkeiten zur beruflichen Integration.

Als „Meilenstein“ bezeichnete Hostasch den Artikel sieben des Bundesverfassungsgesetzes, wonach niemand aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden dürfe. Damit sei ein Signal in Richtung Chancengleichheit gesetzt. „Die Leitlinie neun des NAP wiederum enthält ein Programm über zeitgemäße, innovative und zielgruppengenaue Eingliederungsmaßnahmen, das auch ein Anstoß für die Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes war.“

Dessen wichtigste Neuerungen seien: der Ausbau der Arbeitsassistenz, die Neuordnung der Ausnahmebestimmungen bei der Einhebung von Ausgleichstaxen, der Entfall von Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst und die Besserstellung der Behindertenvertrauenspersonen.

Für die konkrete Umsetzung des NAP hätten die Bundessozialämter regionale arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramme erstellt, so die Ministerin. „ArbeitsassistentInnen begleiten den Eintritt von Menschen mit Behinderungen ins Erwerbsleben.

Sie beraten behinderte Menschen bei der Arbeitsuche, aber auch die Unternehmen, denn sie bieten Unterstützung bei der Arbeitsuche, Bewerbungsvorbereitung und begleitung, Herstellung von Betriebskontakten, Information über Förderangebote.“ Derzeit betreuen in ganz Österreich 116 Arbeitsassistenten in 53 Standorten etwa 2880 Menschen.

Eine weitere Säule neben der Arbeitsassistenz seien die Integrativen Betriebe, bekräftigte Hostasch. Darüber hinaus sollten eine breite Palette von bewährten individuellen Förderinstrumenten Anreize für Unternehmen bieten.

Hostasch nannte als Beispiele dafür Einstellungsbeihilfen, Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse für technische Hilfsmittel und für Ausbildungsplätze. „Die Mittel des Ausgleichstaxfonds sollen verstärkt präventiv eingesetzt werden insbesondere für Umschulungsmaßnahmen.“

Die Ministerin sprach sich dafür aus, Modellprojekte zu erproben, die eine gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hätten. Keine Gelegenheit dürfe ausgelassen werden, um potenzielle Arbeitgeber durch Informationsarbeit zu ermutigen, so Hostasch abschließend.

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