Mit der kürzlich erlassenen Arbeitsstättenverordnung geht Sozialministerin Hostasch neue Wege im Arbeitnehmerschutz. Praxisnahe Bestimmungen lösen starre Detailregelungen ab, ohne dabei die ursprünglichen Schutzziele aus den Augen zu verlieren.

Neugeregelt werden u.a. die bauliche Gestaltung von Arbeitsräumen und Fluchtwegen. Auch muß bereits im Planungsstadium neuer Arbeitsstätten eine mögliche Beschäftigung von Behinderten berücksichtigt werden.
„Bei der Ausarbeitung der Verordnung durch ein Expertenteam hatten die Erhaltung des hohen österreichischen Schutzniveaus und der gleichzeitige Abbau bürokratischer Hürden oberste Priorität“, stellte Sozialministerin Hostasch fest.
Raumhöhen, Fluchtwege, Ausgänge und Stiegen wurden weitgehend an die österreichischen Bauordnungen angepaßt, um nachträgliche Umwidmungen von Wohnungen zu erleichtern. Die Gestaltung eines Arbeitsraumes wird sich künftig auch daran orientieren, wie lange die Beschäftigten täglich darin arbeiten.
„Bei der Planung neuer Arbeitsstätten ist eine mögliche spätere Beschäftigung von Behinderten zu berücksichtigen. Dadurch soll die Beschäftigung behinderter Menschen erleichtert werden und nachträgliche Adaptionskosten vermieden werden“, erläutert Hostasch eine wesentliche Komponente der neuen Regelung.
Durch Übergangsbestimmungen wird gewährleistet, daß Arbeitsstätten, die schon länger genutzt werden, nicht umgebaut werden müssen, solange keine Personen gefährdet werden. Die Verordnung wird demnächst im Bundesgesetzblatt verlautbart und tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.