Hostasch: Intensiver Kampf für mehr Beschäftigung

Feursteins Behauptungen entbehren jeder Grundlage

Eleonore Hostasch
ÖAR

„Die österreichische Bundesregierung setzt sich mit vollem Engagement für die Verbesserung der Beschäftigungslage von Menschen mit Behinderungen ein. Ein Mix aus aktiven beschäftigungsschaffenden Maßnahmen, gesetzlichen Verbesserungen und attraktiven Förderungen soll ein Mehr an Beschäftigung bringen“, erklärte heute Sozialministerin Lore Hostasch.

Als konkrete Beispiele, die dazu beitragen, die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, nannte die Sozialministerin den forcierten Ausbau der Arbeitsassistenz, eine Qualifizierungsoffensive und die erfolgreiche, zu Beginn des heurigen Jahres erfolgte Neuordnung der Behinderteneinstellung. „Wir arbeiten nicht mit leeren Versprechungen, wir setzen konkrete, innovative und mutige Aktionen, um Menschen mit Behinderungen aktiv in den Arbeitsprozess zu integrieren“, stellte Lore Hostasch fest.

So seien beispielsweise die Aufwendungen für Lohnkostenzuschüsse in den letzten Jahren massiv ausgeweitet worden. „Auch heuer wird der finanzielle Aufwand dafür um rund 15 Prozent steigen. Im Jahr 2000 wird dieses Ausgabevolumen jedenfalls aufrecht erhalten werden können. Die Behauptungen des Abg. Feurstein entbehren daher jeder Grundlage“, stellte Hostasch nachdrücklich fest. Jährlich werden rund 4.000 Arbeitsplätze für behinderte Menschen durch Fördermaßnahmen (z.B. Lohnkostenzuschüsse, Arbeitsplatzadaptierung) gesichert.

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen sind allerdings nicht nur Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze erforderlich, sondern es bedarf auch intensiver Anstrengungen zur Integration arbeitsloser behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt. Mit Hilfe der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) wurden deshalb seit 1995 die Ausgaben für Projekte zur Qualifizierung und Beschäftigung behinderter Menschen sowie für die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz laufend gesteigert.

„In der neuen Programmplanungsperiode (2000 bis 2006) werden die Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung deutlich ausgeweitet werden. Sowohl aus dem ESF als auch aus dem Ausgleichstaxfonds werden hiefür im Jahresdurchschnitt mehr Mittel zur Verfügung stehen als in der ersten Programmplanungsperiode (1995 bis 1999)“, unterstrich Hostasch.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Qualifizierung: Hier sind vor allem Modelle zur gezielten Berufsvorbereitung, Lehrausbildungen, Vermittlung von Teilqualifikationen und die Förderung der Anlehre hervorzuheben. Durch diese Maßnahmen erlangten bisher etwa 1.400 behinderte Menschen eine höhere Qualifikation.

Durch die gesamten Beschäftigungsmaßnahmen der Bundessozialämter konnten bisher Arbeitsplätze für mehr als 2.000 behinderte Personen geschaffen werden.

Überdies werden durch zwischenstaatliche Initiativen (Gemeinschaftsinitiative „Beschäftigung/HORIZON“) derzeit 28 innovative Projekte gefördert, welche ebenfalls der Verbesserung von Beschäftigungsperspektiven für Menschen mit Behinderungen dienen.

Im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung sind zur Eingliederung von behinderten Menschen vor allem Qualifizierung, Arbeitsassistenz, Nutzung neuer Technologien und verstärkte Information vorgesehen. Ein innovatives Beispiel ist die gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung von Menschen mit Behinderungen. In der Steiermark wird derzeit ein Projekt entwickelt, das mit Hilfe der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung Arbeitsplätze für behinderte Menschen im Gesundheits- und Pflegebereich schaffen soll.

Die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung vorgesehenen Maßnahmen machte eine Neuordnung der Behinderteneinstellung erforderlich. Die am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes beinhaltet folgende wesentliche Punkte:

Die Arbeitsassistenz wurde nunmehr gesetzlich verankert und soll österreichweit angeboten werden.

Bislang bestanden für eine Reihe von Wirtschaftszweigen und die Gebietskörperschaften Ausnahmen hinsichtlich der Zahl der behinderten Arbeitnehmer, die einzustellen sind. Die Beseitigung dieser Sonderregelungen bedeutet 4.000 bis 5.000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.

Der besondere Kündigungsschutz hat sich für behinderte Arbeitnehmer als unverzichtbar erwiesen. Zur Erleichterung des Zuganges behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt enthält die Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes nunmehr geringfügige Modifikationen dieses erhöhten Bestandschutzes.

Die Zahl der von einem Dienstgeber zu beschäftigenden behinderten Menschen hängt von der Gesamtzahl seiner Dienstnehmer ab. Bisher waren Lehrlinge bei dieser Berechnung voll einzubeziehen. In Zukunft wird dies nicht mehr der Fall sein. Damit wird in Ergänzung zu dem von der Bundesregierung vor kurzem beschlossenen Lehrlingspaket ein weiterer Anreiz zur verstärkten Aufnahme von Lehrlingen in Unternehmen geboten.

„Mit der Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes steht für die Integration behinderter Menschen in das Erwerbsleben jährlich annähernd 1 Mrd. öS zur Verfügung. Mit dem bedarfsorientierten Einsatz dieser Mittel wird eine maßgebliche Verbesserung der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderungen möglich sein“, so Hostasch abschließend.

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