Hostasch: Intensiver Kampf für mehr Beschäftigung

"Wir arbeiten nicht mit leeren Versprechungen"

Eleonore Hostasch
ÖAR

„Die österreichische Bundesregierung setzt sich mit vollem Engagement für die Verbesserung der Beschäftigungslage von Menschen mit Behinderungen ein. Ein Mix aus aktiven beschäftigungsschaffenden Maßnahmen, gesetzlichen Verbesserungen und attraktiven Förderungen soll ein Mehr an Beschäftigung bringen“, erklärte heute Sozialministerin Lore Hostasch.

Als konkrete Beispiele, die dazu beitragen sollen, die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, nannte die Sozialministerin den forcierten Ausbau der Arbeitsassistenz, eine Qualifizierungsoffensive und die erfolgreiche, zu Beginn des heurigen Jahres erfolgte Neuordnung der Behinderteneinstellung.

„Wir arbeiten nicht mit leeren Versprechungen, wir setzen konkrete, innovative und mutige Aktionen, um Menschen mit Behinderungen aktiv in den Arbeitsprozess zu integrieren“, stellte Lore Hostasch fest.

„Die Bundesregierung hat die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt als zentrales Ziel der Behindertenpolitik formuliert. Grundlagen für die Umsetzung dieser Zielvorgabe sind die Instrumente des Behinderteneinstellungsgesetzes und des Arbeitsmarktförderungsgesetzes. Darüber hinaus werden erhebliche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Integrationsmaßnahmen eingesetzt.

Für den Zeitraum 1995 bis 1999 werden rund 1,2 Mrd. S ESF-Mittel für die berufliche Integration behinderter Menschen aufgewendet“, erläuterte Sozialministerin Lore Hostasch die Maßnahmen der Bundesregierung.

Aktive Arbeitsmarktpolitik
Durch die Unterstützung des ESF wurden die Bundessozialämter in die Lage versetzt, ihr Leistungsangebot zur Beschäftigung behinderter Menschen erheblich auszuweiten. Die passiven, beschäftigungssichernden Maßnahmen konnten durch aktive, beschäftigungsschaffende Maßnahmen ergänzt werden.

Hier ist vor allem der flächendeckende Ausbau der Arbeitsassistenz zu nennen. Die Arbeitsassistenten unterstützen behinderte Menschen bei der Feststellung ihrer beruflichen Wünsche und Fähigkeiten sowie bei der Suche und Erhaltung eines Arbeitsplatzes. Derzeit betreuen in ganz Österreich 110 Arbeitsassistenten in 53 Standorten über 1600 behinderte Menschen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Qualifizierung: Hier sind vor allem Modelle zur gezielten Berufsvorbereitung, Lehrausbildungen, Vermittlung von Teilqualifikationen und die Förderung der Anlehre hervorzuheben. Durch diese Maßnahmen erlangten bisher etwa 1.400 behinderte Menschen eine höhere Qualifikation.

Durch die gesamten Beschäftigungsmaßnahmen der Bundessozialämter konnten bisher Arbeitsplätze für mehr als 1.900 behinderte Personen geschaffen werden. Überdies werden durch zwischenstaatliche Initiativen (Gemeinschaftsinitiative „Beschäftigung/HORIZON“) derzeit 28 innovative Projekte gefördert, welche ebenfalls der Verbesserung von Beschäftigungsperspektiven für Menschen mit Behinderungen dienen.

Sicherung der Arbeitsplätze
Von wesentlicher Bedeutung ist auch die Sicherung der Arbeitsplätze. Jährlich werden rund 4.000 Arbeitsplätze für behinderte Menschen durch Fördermaßnahmen (z.B. Lohnkostenzuschüsse, Arbeitsplatzadaptierung) gesichert.

Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung
Im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung sind zur Eingliederung von behinderten Menschen vor allem Qualifizierung, Arbeitsassistenz, Nutzung neuer Technologien und verstärkte Information vorgesehen. Ein innovatives Beispiel ist die gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung von Menschen mit Behinderungen.

In der Steiermark wird derzeit ein Projekt entwickelt, das mit Hilfe der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung Arbeitsplätze für behinderte Menschen im Gesundheits- und Pflegebereich schaffen soll.

Neuordnung der Behinderteneinstellung
Die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung vorgesehenen Maßnahmen machte eine Neuordnung der Behinderteneinstellung erforderlich. Die am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes beinhaltet folgende wesentliche Punkte: Die Arbeitsassistenz wurde nunmehr gesetzlich verankert und soll österreichweit angeboten werden.

Bislang bestanden für eine Reihe von Wirtschaftszweigen und die Gebietskörperschaften Ausnahmen hinsichtlich der Zahl der behinderten Arbeitnehmer, die einzustellen sind. Die Beseitigung dieser Sonderregelungen bedeutet 4.000 bis 5.000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.

Der besondere Kündigungsschutz hat sich für behinderte Arbeitnehmer als unverzichtbar erwiesen. Zur Erleichterung des Zuganges behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt enthält die Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes nunmehr geringfügige Modifikationen dieses erhöhten Bestandschutzes.

Die Zahl der von einem Dienstgeber zu beschäftigenden behinderten Menschen hängt von der Gesamtzahl seiner Dienstnehmer ab. Bisher waren Lehrlinge bei dieser Berechnung voll einzubeziehen. In Zukunft wird dies nicht mehr der Fall sein. Damit wird in Ergänzung zu dem von der Bundesregierung vor kurzem beschlossenen Lehrlingspaket ein weiterer Anreiz zur verstärkten Aufnahme von Lehrlingen in Unternehmen geboten.

Zukünftig sollen die Mittel des Ausgleichstaxfonds auch präventiv für Personen verwendet werden können, denen die Fortsetzung ihrer erlernten oder ausgeübten Beschäftigung nicht möglich ist, da ihnen schwere Gesundheitsschädigungen drohen würden.

Schließlich soll in Hinkunft die Einschätzung des Grades der Behinderung nach neuen – dem medizinischen Fortschritt und der Entwicklung der Arbeitsbedingungen – besser angepassten Kriterien erfolgen.

„Mit der Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes steht für die Integration behinderter Menschen in das Erwerbsleben jährlich annähernd 1 Mrd. ÖS zur Verfügung. Mit dem bedarfsorientierten Einsatz dieser Mittel wird eine maßgebliche Verbesserung der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderungen möglich sein“, so Hostasch abschließend.

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