Hostasch: Spezielle Ausbildung von Blindenhunden bringt mehr

Gesetz definiert, was ein Blindenhund können muß

Eleonore Hostasch
ÖAR

In einer heute im Ministerrat auf der Tagesordnung stehenden Novelle zum Bundesbehindertengesetz wird die Sicherheit für blinde Menschen, die auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, deutlich verbessert.

„Für die Sicherheit von blinden Menschen in unserer Gesellschaft ist es notwendig, daß die Blindenführhunde bestmöglich ausgebildet sind. Ein exaktes Anforderungsprofil ist dafür die Basis“, erläuterte Sozialministerin Lore Hostasch die Intentionen der Novelle zum Bundesbehindertengesetz.

Voraussetzung für die Bezeichnung „Blindenführhund“ und die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Anschaffung eines Hundes sind u.a. Gehorsam, das Verhalten und die Führfähigkeit des Hundes. Auch das Zusammenspiel des blinden Menschen mit dem Hund muß funktionieren.

Blindenführhunde stellen für eine Reihe von blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung des täglichen Lebens dar. Blindenführhunde können bei entsprechender Ausbildung die Wahrnehmungsprobleme schwer sehbehinderter Menschen weitgehend ausgleichen, Unterstützung im Bereich der Mobilität bieten und die gefahrfreie Bewegung auch in nicht vertrauter Umgebung ermöglichen.

Zwar wurde die Anschaffung von Blindenführhunden auch schon bisher aus öffentlichen Mitteln gefördert, es mangelte jedoch an einer gesetzlichen Regelung über die notwendigen Fähigkeiten eines solchen Hundes.

Um auf diesem für die betroffenen Menschen wichtigen Gebiet Maßnahmen zur verstärkten Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle zu ergreifen, wird nunmehr eine Legaldefinition des Blindenführhundes in das Bundesbehindertengesetz aufgenommen.

Weiters wird die derzeitige bereits geübte Praxis der Rehabilitationsträger, Förderungen für die Anschaffung von Blindenführhunden (diese können inklusive fundierter Ausbildung bis zu öS 300.000 kosten) nur dann zu gewähren, wenn eine positive Beurteilung des Hundes durch Sachverständige vorliegt, definitiv im Gesetz verankert.

„Mit der Aufnahme von Bestimmungen über Blindenführhunde wird auch einer langjährigen Forderung der Behindertenverbände Rechnung getragen und den diversen parlamentarischen Initiativen der letzten Zeit entsprochen“, so Sozialministerin Lore Hostasch, die abschließend die gute Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen bei der Ausarbeitung der Gesetzesnovelle hervorhob.

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