Huainigg: Änderung im Sexualstrafrecht beseitigt Diskriminierung von behinderten Missbrauchsopfern

"Sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderung darf nicht verharmlost und bagatellisiert werden", betont Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Ich begrüße es daher sehr, dass Bundesministerin Beatrix Karl auf Basis eines parlamentarischen Entschließungsantrages des Justizausschusses eine Gesetzesnovelle vorlegt“. Der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Personen wird nunmehr von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt, was dem generellen Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch entspricht.

Sexuelle Vergehen an Menschen mit Behinderung wurden bisher mit einer Haft von maximal fünf Jahren bestraft. Täter, die an Personen ohne Beeinträchtigung Missbrauch verübten, wanderten hingegen für bis zu zehn Jahre ins Gefängnis.

„Mit diesem Beschluss wird eine wesentliche Diskriminierung beseitigt. Der erhöhte Strafrahmen soll den Abschreckungscharakter erhöhen und dadurch Menschen mit Behinderung vor sexuellen Übergriffen vermehrt schützen“, meint der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen abschließend.

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