Auf EU-Ebene habe sowohl der Europarat wie auch das Europäische Parlament in den vergangenen Jahren Entschließungen angenommen, die im jeweiligen Land verwendete Gebärdensprache verfassungsrechtlich anzuerkennen.
„Höchst erfreut“ zeigte sich heute, Dienstag, ÖVP-Behindertensprecher Abg.z.NR Dr. Franz-Joseph Huainigg über den im Ministerrat beschlossenen Gesetzesvorschlag zur Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache im Rahmen der Einigung über das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).
Die Bundesregierung komme damit dem legitimen Anliegen nach, die „eigenständige und vollwertige Sprache, die in der Europäischen Union schätzungsweise 1,6 Millionen zur Verständigung dient, in Verfassungsrang zu heben und die Gebärdensprache anzuerkennen“, betonte Huainigg.
„Nicht zuletzt wurde auch im Präsidium des Österreich-Konvents Konsens darüber erzielt, in die Bundesverfassung eine Regelung betreffend die österreichische Gebärdensprache aufzunehmen“, so der ÖVP-Behindertensprecher.
Gehörlose Personen, die mit Verwaltungsbehörden oder Gerichten in Kontakt treten, können sich der Gebärdensprache bedienen, die Behörde hat im Verkehr mit diesen Personen einen Dolmetsch für die Gebärdensprache bei zu ziehen. Eine formelle Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache auf verfassungsgesetzlicher Ebene gab es aber bisher noch nicht.
Da es sich bei der Gebärdensprache um eine eigenständige und vollwertige Sprache handelt, soll eine entsprechende Regelung im Zusammenhang mit der Bestimmung der deutschen Sprache als Staatsprache sowie mit den Rechten der sprachlichen Minderheiten in Art. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes getroffen werden.
„Durch den neuen Art. 8 Abs. 3 B VG soll – nunmehr auch auf verfassungsgesetzlicher Ebene – sichergestellt werden, dass die Gebärdensprache anerkannt wird“, so Huainigg abschließend.