Huainigg: Anerkennung der Gebärdensprache nimmt konkrete Formen an

Große Herausforderung an das Bildungssystem

Franz-Joseph Huainigg im Parlament
BIZEPS

Die rechtliche Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache nimmt konkrete Formen an, sagte ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, zum diesbezüglichen heutigen Tagesordnungspunkt im Nationalrat. Huainigg brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag der Regierungsparteien ein, „der die Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung zum Inhalt hat“ (siehe Anhang). Die Österreichische Gebärdensprache, vielfach abwertend als Herumfuchtelei bezeichnet, sei ein anerkanntes und vollwertiges Sprachsystem und „dieser wissenschaftlichen Tatsache wird mit der verfassungsrechtlichen Anerkennung Rechnung getragen“.

Die ÖVP habe durch das Beiziehen von Gebärdensprachdolmetschern bei wichtigen politischen Ereignissen, Pressekonferenzen und durch Schnupperkurse in Gebärdensprache immer wieder auf die Bedeutung der Gebärdensprache hingewiesen. Für viele gehörlose Menschen sei die Gebärdensprache das einzige Kommunikationsmittel, „daher müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um gehörlosen Menschen den Zugang zu Information, Bildung und Gesellschaft zu ermöglichen“, so der ÖVP-Behindertensprecher.

Das Bildungssystem werde bei der Förderung hörbehinderter Kinder vor eine große Herausforderung gestellt. „Für jedes Kind müssen individuell die geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ausgelotet und umgesetzt werden“, unterstrich Huainigg. „Dabei muss, nach einer umfassenden und objektiven Beratung, die Wahlfreiheit der Eltern sichergestellt werden.“ Der bilinguale Ansatz müsse dabei forciert und die Gebärdensprachausbildung für Lehrende verbessert werden.

Anhang:

Der Entschließungsantrag „betreffend Anerkennung der Österreichischen Gebärdesprache“ der Abgeordneten Huainigg und Partik-Pable im Wortlaut:

„Die Gebärdensprache ist für viele gehörlose Menschen in Österreich oftmals die wichtigste Kommunikationsmöglichkeit. Auch wenn verschiedene Gesetze bereits die Verwendung der Gebärdensprache z.B. vor den Gerichten oder Verwaltungsbehörden ermöglichen, fehlt eine eindeutige Verankerung der österreichi schen Gebärdensprache in der österreichischen Bundesverfassung.

In Entsprechung einer Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2003 hat der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz am 19. Jänner 2004 den Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt und zu einer Vorbegutachtung versendet. In diesem Entwurf war auch eine Verfassungsbestimmung enthalten, mit der die Österreichische Gebärdensprache anerkannt werden sollte. Im Rahmen der Vorbegutachtung wurde aber von mehreren Seiten eingewendet, dass aus rechtssystematischen Gründen eine Regelung im B-VG geschehen sollte. Der Begutachtungsentwurf des Behindertengleichstellungsgesetz enthält daher keine Regelung zur Gebärdensprache.

Die Antragsteller wollen klarstellen, dass diese technische Ausgliederung aus dem Behindertengleichstellungsgesetz nicht bedeutet, dass die Frage der Anerkennung der Gebärdensprache unerledigt bleiben soll. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen: ‚Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zuzuleiten, mit dem die Österreichische Gebärdensprache anerkannt wird.’

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.“

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