Huainigg: Anhebung der Ausgleichstaxe zur falschen Zeit und am falschen Ort

Kündigungsschutz für junge behinderte Menschen oftmals negative Auswirkungen

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

„Die Anhebung der Ausgleichstaxe ist grundsätzlich eine wichtige und richtige Maßnahme, um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen zu verbessern“, betonte ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg heute, Montag.

Diese komme jedoch angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation zur falschen Zeit und am falschen Ort. Um die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung auf eine akzeptable Höhe zu bringen sei es wichtig, jene Maßnahmen und Initiativen, die in den letzen Jahren gesetzt werden konnten, fortzuführen und auszubauen.

„Vorurteile sind leider immer noch die größten Hindernisse für behinderte Menschen“, sagte Huainigg. Um diese abzubauen, werde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das Diskriminierungen in der Arbeitswelt verbietet und sanktioniert, einen wesentlichen Beitrag leisten. „Auch das bestehende System des Kündigungsschutzes wirkt sich insbesondere bei jungen arbeitssuchenden behinderten Menschen immer wieder negativ aus“, so der ÖVP-Behindertensprecher.

Einerseits haben zahlreiche behinderte Menschen Scheu, sich einstufen zu lassen, da sie befürchten, so keinen Arbeitsplatz zu finden. Und andererseits komme in Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder die Angst vor der Bürokratie mit dem Kündigungsverfahren zum Vorschein.

„Um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen tatsächlich zu verbessern, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen, das nicht nur auf die Erhöhung der Ausgleichstaxe reduziert werden kann“. Es sei wichtig darüber nachzudenken, was bei den zahlreichen bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten verbessert werden könne, so Huainigg. „Ein effektives Konfliktmanagement im Betrieb bzw. ein Mediationsverfahren könnte im Bereich des Kündigungsschutzes wesentliche Verbesserungen bringen“.

Weiters wäre zu überlegen, ob nicht bei Klein- und Mittelbetrieben unter 25 Beschäftigten, die daher nicht der Einstellungspflicht unterliegen, gezielte Maßnahmen gesetzt werden sollen. „Offen zu diskutieren ist hier die Aufhebung des Kündigungsschutzes bei neuen Anstellungsverhältnissen von behinderten Menschen.“

Durch die Einführung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz oder die integrative Berufsausbildung sei es gelungen, wichtige Initiativen zu setzen, die die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation behinderter Menschen nachhaltig verbessern werden. „Die positiven Effekte dieser arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden in den nächsten Monaten und Jahren spürbar werden“, ist Huainigg überzeugt.

„Natürlich müssen Bund, Länder und Gemeinden die Einstellungspflicht erfüllen“, sagt Huainigg und schlägt diesbezüglich vor, dass bei öffentlichen Ausschreibungen von Arbeitsplätzen behinderte Menschen explizit eingeladen werden, sich zu bewerben, und bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt werden.

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