Huainigg: Barrierefreie Beratung für Familien ermöglichen

Verantwortung wahrnehmen und zeitgemäßes Angebot schaffen

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Eine zeitgemäße Familienberatung muss barrierefrei und mit Kinderwagen und Rollstuhl zugänglich sein. Es gibt auch Eltern, die im Rollstuhl sitzen, blind oder gehörlos sind. Auch sie müssen diese Dienstleistung problemlos in Anspruch nehmen können“, sagt Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen heute, Mittwoch.

2006 wurde mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz der Abbau von baulichen Barrieren beschlossen und eine Übergangfrist bis Ende 2015 vereinbart. Auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, von Österreich 2008 ratifiziert, fordert Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen ein.

„Eine zehnjährige Übergangsfrist ist meines Erachtens ausreichend Zeit, um sich auf erforderliche Umbauten einzustellen – was viele der rund 400 Familienberatungsstellen in Österreich vorbildlich erfüllt haben oder dies in nächster Zeit vorhaben“, zeigt sich Huainigg erfreut und ergänzt: „Darüber hinaus gewährte die öffentliche Hand Förderungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit. Das Bundessozialamt stellte seit 2006 hohe Fördermaßnahmen für investive Maßnahmen zur Verfügung, die bis zum heurigen Jahr nie ausgeschöpft wurden. Nun, da die Fördermaßnahmen mit Ansteigen der gesetzlichen Verpflichtung sinken, wird plötzlich Kritik laut. Hier sehe ich auch eine Verantwortung einzelner Beratungsstellen, die bisher nicht ausreichend wahrgenommen wurde“, nimmt Huainigg Bezug auf die Initiative „Interessensgemeinschaft zur Rettung der Familienberatungsstellen„, welche kritisiert, dass seitens des Familienministeriums die Einhaltung von Barrierefreiheit ab Ende 2015 als Voraussetzung für künftige Förderungen eingefordert wird.

„Die Erfüllung der Barrierefreiheit ist eine gesetzliche Verpflichtung, die Einhaltung des BGstG eine Förderauflage. In meinen Augen handelt das Familienministerium verantwortungsbewusst, wenn es schon im Vorfeld auf die Umsetzung des BGStG achtet und auf Konsequenzen fehlender Barrierefreiheit hinweist – diese müsste Familienberatungsstellen im Sinne der eigenen Klientel ein Anliegen sein“, betont der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.

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