Huainigg begrüßt den neuen Programmauftrag zur Barrierefreiheit im ORF-Gesetz

Etappenplan zur Umsetzung im Gesetz erforderlich!

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In einer ersten Stellungnahme begrüßt der ÖVP-Sprecher für behinderte Menschen, Dr. Franz-Joseph Huainigg, den neuen Programmauftrag zur Barrierefreiheit im ORF-Gesetz: „Der ORF hat einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, der nicht nur im Informations-, Bildungs- und Kulturbereich erfüllt werden muss, sondern auch in der Zugänglichkeit für behinderte ZuseherInnen. Behinderte Menschen zahlen GIS-Gebühr und haben somit ein Anrecht, das ORF-Programm auch entsprechend zu nutzen. Dies war bisher nur sehr beschränkt der Fall. Ich begrüße daher den neuen Programmauftrag zur Barrierefreiheit, wie er im Entwurf zum ORF-Gesetz verankert worden ist“.

Huainigg weist darauf hin, dass vor allem gehörlose und hörbehinderte Menschen nur 30% des Fernsehprogrammes verfolgen können, da nur dieser Anteil untertitelt wird. Sehbehinderte ZuseherInnen sind auf Audiodeskriptionshilfen angewiesen. Hier scheint der ORF bereits jetzt neue Wege zu gehen, wie die gestrige Übertragung des Fußballmatches Österreich gegen Spanien mit Erklärungshilfen im Zweikanalton gezeigt hat.

Man fragt sich bei der vergleichsweise geringen Untertitelungsquote wo bisher die Erfüllung des öffentlich- rechtlichen Auftrages geblieben ist. Zum Vergleich: Großbritannien und Irland untertiteln bereits seit 2007 100 % ihres Programms. Schweden und Belgien untertitelten zum gleichen Zeitpunkt 65 % und Frankreich 60 %. Die Schweiz legt Wert auf Qualität: Die gesamte Primetime von 19.00 bis 22.00 soll noch dieses Jahr untertitelt werden. Der WDR hat für 2009 angekündigt das Untertitelangebot auf 90 % zu verdoppeln. Die ARD untertitelte im letzten deutschen Wahlkampf alle Wahlkampfsendungen und erschloss damit gehörlosen Menschen einen wesentlichen Schritt zur Teilhabe an der Demokratie.

Im §5 Abs. 2 des neuen ORF-Gesetzes findet sich nunmehr folgender Programmauftrag: „Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, dass der Anteil der für Hörgeschädigte und Sehbehinderte zugänglich gemachten Sendungen durch geeignete Maßnahmen jährlich schrittweise gegenüber dem Stand zum 31. Dezember erhöht wird“.

Huainigg begrüßt dies als wichtigen Schritt, meint allerdings: „Hier braucht es dringend eine Präzisierung. In einem Etappenplan soll wie bei anderen Gleichstellungsfragen die schrittweise Umsetzung der Barrierefreiheit in den nächsten drei bis fünf Jahren festgelegt werden. Legt der ORF selbst keinen diesbezüglichen Etappenplan mit dem Ziel der Untertitelung des Gesamtprogramms vor, müssten diese Umsetzungsschritte spätestens im parlamentarischen Prozess festgelegt werden“.

Der ORF bekommt in den nächsten vier Jahren 160 Mio. Euro für die Abgeltung an Gebührenbefreiungen. „Dieses Geld ist für die neuen Programmaufträge wie sie auch die Barrierefreiheit betreffen entsprechend einzusetzen. Der ORF muss als öffentlicher Sender von Privatanbietern unterscheidbar bleiben, wozu die staatliche Förderung helfen soll und die dazu auch zu Nutzen ist“, meint Huainigg abschließend.

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