Huainigg begrüßt Mitterlehners Initiative zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Parlamentsparteien beschlossen zusätzliche Mittel für barrierefreie Familienberatungsstellen

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

In der gestrigen Plenarsitzung wurde die Vorlage zur Änderung des Familienberatungsförderungsgesetzes beschlossen.

Damit soll gewährleistet werden, dass bis Ende 2015 alle geförderten Familienberatungsstellen barrierefrei zugänglich sind. „Wenn wir in unserem Leben in Situationen geraten oder mit Umständen konfrontiert werden, die es mit sich bringen, dass wir Hilfe und Unterstützung brauchen, so ist es wichtig, Hilfe durch eine fachliche Beratung zu erhalten“, meint der Abgeordnete und ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Dr. Franz-Joseph Huainigg.

„Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht bis 2015 eine umfassende Barrierefreiheit vor. Derzeit sind aber etwa 50 Prozent, das heißt rund 200 Standorte der geförderten Familienberatungsstellen nicht barrierefrei zugänglich. Das bedeutet, dass Menschen, die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, die Leistungen dieser Beratungsstellen nicht nutzen können“, so Huainigg, der sich bei jenen Familienberatungsstellen bedankt, die bereits in den letzten Jahren aus Eigeninitiative ihre Angebote barrierefrei zugänglich gemacht haben oder sogar umgezogen sind.

„Die heute beschlossene zusätzliche Förderung in Höhe von einer Million Euro zum barrierefreien Umbau der Familienberatungsstellen ist ein wichtiger Schritt zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes“, sagt Huainigg und ergänzt abschließend: „Der Zugang zu Information ist ein wichtiger Schritt für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Die Familienberatungsstellen sind gut beraten, wenn sie bauliche Diskriminierung rasch beseitigen“.

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