Studie von BMASK und Volksanwaltschaft soll Grundlage für Maßnahmen schaffen
Sexueller Missbrauch und strukturelle Gewalt an behinderten Menschen wurde heute auf Initiative von Abg. Helene Jarmer im Sozialausschuss debattiert.
„Sexueller Missbrauch und strukturelle Gewalt kamen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung vermehrt vor“, stellt der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg fest und führt als Beispiel den Bericht der Wiener Historikerkommission zu den Vorkommnissen in Wiener Kinderheimen in den 1950er bis 70er Jahren an: „Heimstrukturen hegen bedrohliches Potenzial für Gewalt an behinderten Menschen. Die Wiener Historikerkommission belegte vor kurzem die damalige unvorstellbare und gräuelhafte Systematik. Behinderte Kinder beispielsweise durften stundenlang keine Flüssigkeit zu sich nehmen und haben vor Durst Wasser aus dem WC getrunken, das Essen musste aufgegessen bzw. bei Erbrechen das Erbrochene geschluckt werden. Auch sexuelle Übergriffe waren keine Ausnahme.“
„Sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderungen darf nicht verharmlost und bagatellisiert werden“, betont Huainigg und verweist darauf, dass 2013 auf Initiative der damaligen Justizministerin Dr. Beatrix Karl eine Verschärfung des Strafrechts vorgenommen worden ist. Der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von wehrlosen und psychisch beeinträchtigten Personen wurde von fünf auf zehn Jahre angeglichen, was dem generellen Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch entspricht.
„Mit dieser Strafverschärfung wurde eine Diskriminierung beseitigt. Der ausgedehnte Strafrahmen soll den Abschreckungscharakter erhöhen und dadurch Menschen mit Behinderung vermehrt vor sexuellen Übergriffen schützen“, sagt Huainigg.
„Es fehlen Fakten, Zahlen und Umstände, wie heute Gewalt und sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderung stattfindet. Dass es stattfindet, ist leider traurige Gewissheit. Gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte, der belegten strukturellen Gewalt in Einrichtungen und der Auswirkungen der Änderungen im Strafrecht begrüße ich es sehr, dass Sozialminister Rudolf Hundstorfer in einem Entschließungsantrag ersucht wird, eine Studie zu den Hintergründen von Gewalt und Missbrauch an behinderten Menschen in Auftrag zu geben“. Die Studie soll in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft entstehen.
„Vor allem auch die Stellungnahme des Monitoringausschusses ‚Gewalt und Missbrauch an Menschen mit Behinderungen‘ aus 2011 soll eine wichtige Grundlage für diese Studie sein“, plädiert Huainigg abschließend.