Behinderung oft Todesurteil in Entwicklungsländern
In der heute, Mittwoch, im Nationalrat zur Abstimmung stehenden Novelle zum Entwicklungszusammenarbeitsgesetz werden erstmals ausdrücklich die Bedürfnisse von Kindern und behinderten Menschen berücksichtigt, sagte ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg. „Ich sehe das als großen Fortschritt“, so Huainigg weiter.
„In den Entwicklungsländern leben 70 Prozent der Menschen mit Behinderung und dies zum Großteil unter katastrophalen Bedingungen“. Und es sei begrüßenswert, dass das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung nicht an den europäischen Grenzen halt macht, ergänzte der ÖVP-Behindertensprecher.
Gerade in den Entwicklungsländern, wo große Armut herrscht, bringe eine Behinderung zusätzliche existenzbedrohende Gefahren mit sich. „Durch die bittere Not in diesen Ländern ist eine Behinderung oft ein Todesurteil“, so Huainigg. Es fehle an einer adäquaten medizinischen Versorgung, Hilfsmittel müssen meist selbst gebastelt werden, geschweige denn, dass therapeutische Maßnahmen zum Einsatz kommen. „Gerade bei Kleinkindern, wo eine Frühförderung ihre Lebensbedingungen deutlich verbessern würde, ist der Mangel an Unterstützungsmaßnahmen fatal.“
Umgekehrt seien auch von Armut betroffene Menschen von Behinderung bedroht. Ständige Mangelernährung, schlechtes bzw. Mangel an Wasser, das Fehlen einer medizinischen Grundversorgung führen selbst wieder zu einer Behinderung. Dieses Problem treffe nicht nur die behinderten Menschen selbst, sondern bedrohe sogar die Existenz ganzer Familien, so Huainigg weiter. Österreich zähle zu einem der reichsten Länder der Welt. „Durch dieses Gesetz können wir bei der Bekämpfung von weltweiten Ungerechtigkeiten ein neues Profil gewinnen“, sagte der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.