Franz-Joseph Huainigg

Huainigg: „Behindertengleichstellungsgesetz passiert Verfassungausschuss“

Behinderte Experten drängen auf eine rasche Beschlussfassung

Im Verfassungsausschuss des Parlaments wurde heute das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) behandelt und beschlossen. „Ein sehr wichtiges Gesetz, das von der Behindertenbewegung Jahrzehnte zu Recht gefordert wurde, steht nun kurz vor dem Zieleinlauf“, sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg am Rande der Ausschusssitzung. „Die Beschlussfassung des BGStG ist ein wesentlicher und bedeutender Schritt in Richtung barrierefreier Gesellschaft.“

Gemeinsam mit einer Reihe von Änderungsanträgen wurde das BGStG im Ausschuss gemeinsam mit betroffenen Experten umfassend diskutiert und in entscheidenden Bereichen ergänzt und verbessert. In diesem Zusammenhang sei von beiden Experten eine rasche Beschlussfassung gefordert worden, berichtete Huainigg. „Das österreichische BGStG ist in weiten Bereichen effektiver ausgestaltet als vergleichbare Materien wie etwa das deutsche Gleichstellungsgesetz“, das damals insbesondere von der Behindertenbewegung sehr begrüßt worden sei. „Wir haben die Erfahrungen anderer Länder genützt und eine erste wirkliche Basis für die Gleichstellung und Chancengleichheit behinderter Menschen geschaffen.“

Das BGStG beinhalte die Gleichstellung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen. Ein umfassendes Diskriminierungs- und Belästigungsverbot stelle sicher, dass sowohl behinderte Menschen als auch deren Angehörige und Partner rechtliche Schritte gegen jede Art von Ungleichbehandlung einleiten können. Ein zwingend vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren mit Mediation ermögliche eine rasche Einigung, sodass „den Betroffenen in vielen Fällen der Weg vor Gericht erspart bleibt“, erläuterte der ÖVP-Behindertensprecher. Anders als in Deutschland oder der Schweiz, wo nur für Neubauten und Neuanschaffungen Barrierefreiheit vorgesehen ist, müssen in Österreich auch bestehende Verkehrsmittel und Gebäude barrierefrei gestaltet werden.

Differenzierte Übergangsbestimmungen würden nunmehr sicherstellen, dass auch bei bestehenden Gebäuden und Verkehrsmitteln rasch Maßnahmen zur Barrierefreiheit gesetzt werden und nicht zehn Jahre lang gewartet werden kann. Ein degressiv gestaffeltes Fördersystem werde dazu die nötigen Anreize schaffen. Der Behindertenanwalt ist über sämtliche Verfahren im Zuge des BGStG zu informieren und bekommt Sitz und Stimme im Bundes-Behindertenbeirat, führte Huainigg aus.

„Besonders wichtig ist mir, dass mit dem BGStG nur Paket I zur Gleichstellung von behinderten Menschen verabschiedet wurde. Bereits im Herbst wird Paket II – ein Bündelgesetz zur Beseitigung von Diskriminierungen in den Materiengesetzen – geschnürt und verabschiedet werden“, kündigte Huainigg an. Es sei nicht einzusehen, dass ein gehörloser Mensch nicht Lehrer oder eine blinde Juristin nicht Richterin werden dürfe, „hier sind dringend Regelungen gefordert, die dem 21. Jahrhundert entsprechen“.

Wichtige Regelungsbereiche für behinderte Menschen fallen jedoch in die Kompetenz der Länder. Das betreffe auch das Baurecht, das im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung von Bauwerken wesentliche Bedeutung hat. „Dieser Bereich war aus verfassungsrechtlichen Gründen durch das BGStG leider nicht zu fassen. Hier sind daher die Länder dringend gefordert.“ In einem Entschließungsantrag habe daher der Nationalrat Frau BM Haubner ersucht, sich für eine Harmonisierung ein zu setzten, sodass Neubauten ab 2007 dem Grundsatz des barrierefreien Bauens zu entsprechen haben, so Huainigg abschließend.

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