Huainigg: Behindertengleichstellungsgesetz soll Barrieren und Diskriminierungen beseitigen

Huainigg begrüßt Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen

Franz-Joseph Huainigg
ÖAAB

„Wenn man, so wie ich, im Rollstuhl unterwegs ist, stößt man immer wieder auf Barrieren. Heute früh beispielsweise, am Weg ins Parlament, bedurfte es mehrerer Umwege, da nicht alle Gehsteigkanten abgeschrägt sind. Zudem sind nicht alle U-Bahn- bzw. Straßenbahngarnituren barrierefrei, sodass ich für meine Wege sehr viel mehr Zeit einplanen muss“, berichtet der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg heute, Dienstag, aus seinem Alltag. „Nichtsdestoweniger funktioniert es, und ich kann heute viel flexibler unterwegs sein als noch vor einigen Jahren. Dazu hat das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz einen wesentlichen Beitrag geleistet. Barrierefreiheit wurde dadurch erstmals ein gesellschaftlich breites Anliegen.“

„Ich erinnere daran, dass beim Beschluss des Gleichstellungsgesetzes 2005 nicht alle Parteien mitgestimmt haben. Sowohl die Grünen als auch die SPÖ haben dieses wichtige Signal damals nicht mitgetragen. In Folge haben aber sowohl Sozialminister Buchinger als auch gegenwärtig Minister Hundstorfer dem Gesetz Effizienz attestiert“, blickt Huainigg zurück.

Als besonderer Erfolg des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) haben sich die Schlichtungsverfahren hervorgetan, im Rahmen derer das Bundessozialamt alle betroffenen Parteien an einen Tisch holt und sich um außergerichtliche Einigung bemüht, um langwierige und teure Klagen zu vermeiden. Von den bisher 800 eingebrachten Schlichtungen konnte knapp die Hälfte innerhalb kürzester Zeit einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden.

Weiters verpflichten Etappenpläne zur sukzessiven barrierefreien Umgestaltung der öffentlichen Infrastruktur, von Gebäuden über Verkehrsmittel bis hin zur Telekommunikation. So hat der ORF bei der Untertitelung inzwischen mehr als 60 Prozent erreicht. Klagen wie jene eines gehörlosen Menschen, der den ORF aufgrund einer nicht untertitelten DVD geklagt hat, haben starke prophylaktische Wirkung.

„Gleichzeitig müssen wir nach vorne schauen. Gleichstellung und Barrierefreiheit sind ein Weg, den wir weiter beschreiten müssen. Die Erfahrungen der letzten Jahre sind in das Gesetz einzuarbeiten, um es im Sinne behinderter Menschen noch treffsicherer und effizienter zu gestalten. So gibt es nach dem BGStG zwar die Möglichkeit einer Verbandsklage, in der Praxis kam es allerdings noch nie zu einer solchen. Das ist wohl ein Indiz dafür, dass die Rahmenbedingungen überdacht werden müssen. Zu überprüfen ist auch die Möglichkeit eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches. Hier müssen wir uns die Expertise aus anderen Ländern ansehen“, betonte Huainigg.

Huainigg freut sich, dass „der Entschließungsantrag, mit dem der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer heute ersucht wird, eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen einzurichten, von allen fünf Parlamentsparteien mitgetragen wird. Die Erfahrungswerte der Betroffenen müssen die Grundlage einer Novellierung des BGStG sein“.

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