Huainigg: Behindertenparkausweise für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

StVO-Novelle bringt erweiterte Beziehergruppe, Vereinfachung der Bürokratie und Eindämmung des Missbrauchs

Franz-Joseph Huainigg
ÖAAB

Nach längeren Bemühungen und intensivem Austausch mit Ministerien und Ländern zeigt sich der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg über die vorliegende Novellierung der Handhabung von Behindertenparkausweisen zufrieden und bedankt sich bei der Behindertensprecherin der SPÖ, Ulrike Königsberger-Ludwig, für die gute Zusammenarbeit. Durch die Vereinfachung des Antragsverfahrens und die Ausweitung des Bezieherkreises soll vor allem für die Betroffenen die Situation maßgeblich verbessert werden.

„Für den Erhalt von Behindertenpass und Parkausweis müssen sich Betroffene bis dato zwei Untersuchungen an verschiedenen Stellen unterziehen, was viele als Schikane empfinden – verständlicherweise, denn beide Untersuchungen prüfen dasselbe, nämlich die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einmal der Bund, einmal das Land“, beschreibt Huainigg eine der Schwachstellen der bisherigen Regelung.

Künftig werden sowohl Behindertenpass als auch Behindertenparkausweis vom Bundessozialamt verwaltet, anders gesagt bedarf es ab 2014 nur mehr einer amtsärztlichen Untersuchung bei einer zentralen Anlaufstelle. Der Parkausweis wird dadurch eine Beilage zum Behindertenpass. „Das ist definitiv ein vorzeigbares Beispiel einer Verwaltungsreform“, freut sich Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Veränderung des Benutzerkreises, u.a. die Erweiterung um die Gruppe blinder Menschen. Der bisherige Gesetzestext „dauernd stark gehbehindert“ wird ersetzt durch „dauerhafte Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“. Ab nun ist es also möglich, ein Fahrzeug, in welchem ein blinder Mensch gefahren wird, auf dem Behindertenparkplatz abzustellen, um Wege zu verkürzen und Gefahren zu verringern.

In einem Entschließungsantrag wird das heikle Thema des Missbrauchs von Behindertenparkausweisen thematisiert. Eine nicht unbeachtliche Anzahl an Behindertenparkausweisen ist selbst nach dem Tod der Besitzer noch im Umlauf. Eine stichprobenartige Kontrolle in Graz kam zu dem Ergebnis, dass von 60 behinderten Menschen 53 Ausweise nach deren Tod nicht zurückgegeben wurden. „Klarerweise heißt das nicht automatisch, dass knapp 90 Prozent aller Angehörigen von behinderten Menschen Gesetzesbrecher sind, es weist aber zumindest auf dringenden Handlungsbedarf und die Notwendigkeit intensiverer Kontrollen hin“, äußert sich Huainigg zur aktuellen Diskussion.

Mit der Neuregelung verlieren die vor 2001 ausgestellten Parkausweise ihre Gültigkeit und es werden nur mehr neue personenbezogene Ausweise mit Lichtbild ausgegeben. Die Parkausweise werden grundsätzlich ohne Befristung ausgestellt. Eine befristete Vergabe wird nur dann vorgenommen, wenn die Behinderung vorübergehend zu sein scheint. Die Befristung wird in Folge nicht nur im Behindertenpass, sondern auch am Parkausweis vermerkt. Der Einzug der Ausweise im Todesfall wird vom Bundessozialamt von Amtswegen schriftlich vorgenommen.

„Ich sehe in dieser neuen Regelung einen gelungenen Neustart und erwarte mir durch die zentrale Verwaltung beim Bundessozialamt einen besseren Überblick und einfachere Kontrollmechanismen“, so Huainigg abschließend.

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