Huainigg: Behinderung als Abschreckung ist nicht akzeptabel!

Tabakgesetz regelt neue bildliche Warnhinweise auf Tabakprodukten

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Mit dem heute im Gesundheitsausschuss beschlossenen Tabakgesetz wird eine EU-Verordnung hinsichtlich der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise national umgesetzt.

„Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit! Das wurde mir bei einem Aufenthalt in der Lungenabteilung des Otto-Wagner-Spitals sehr drastisch vor Augen geführt. Ich erachte die Anti-Raucherkampagne durch Abschreckungsbilder als sinnvoll, verwehre mich aber dagegen, Rauchen in direkten Zusammenhang zu Behinderung als Folge des Rauchens zu stellen. Beispielsweise lautet ein Warnhinweis ‚Rauchen verursacht Schlaganfälle und Behinderungen’, begleitet von Bildern wie einer blassen, apathischen, im Rollstuhl hängenden Frau oder eines künstlich beatmeten Mannes im Krankenbett. Diese Sujets vermitteln ein klischeehaftes und negatives Bild von Behinderung, die ich als diskriminierend empfinde“, erklärt Abg. Dr. FranzJoseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung.

„Im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollen Darstellungen von Behinderung die Fähigkeiten und nicht die Defizite der Menschen hervorstreichen. Nur so können wir uns einem normalisierten Umgang mit Behinderung annähern“, führt Huainigg weiters aus.

Auf Intervention von Huainigg wird sich das European Disability Forum, das bei der Erstellung der EU-Richtlinie bislang nicht eingebunden war, mit der Kampagne auseinandersetzen und bei der EU-Kommission hinterfragen.

Huainigg plädiert dafür, die diskriminierenden Bilder zu Behinderung aus der aktuellen Kampagnenserie zu entfernen. Ein im Ausschuss eingebrachter Entschließungsantrag ersucht die Gesundheitsministerin, bei der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass bei künftigen Überarbeitungen der Bilder und textlichen Warnhinweise darauf geachtet wird, dass keine Texte oder Darstellungen gewählt werden, die von behinderten Menschen als Diskriminierung empfunden werden.

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2 Kommentare

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    diesem Anliegen kann nur vollumfänglich zugestimmt und jeglicher Erfolg gewünscht werden!

    Hochachtungsvoll erlaube ich mir, ergänzend auf eine Petition an den deutschen Bundestag hinzuweisen:
    Petition 64839: Verbraucherschutz – Überprüfung und Reduzierung der Schockbilder auf Tabakprodukten vom 29.03.2016 (epetitionen.bundestag.de).

    Das Gesagte gilt aus ärztlicher und ethischer Sicht gleichermaßen für Menschen mit Behinderungen wie solchen mit chronischen Krankheiten.

    Nichts gegen Aufklärung und Gesundheitsschutz. Aber genau solche Bilder könnten gerade betroffene Nichtraucher als (historisch allerdings nicht beispiellosen; mit Verlaub:) „Akt der Barbarei“ empfinden, indem menschliches Leid, ja gar verstümmelte Körperteile zum Zweck der Abschreckung rücksichtslos (!) zur Schau gestellt, ja allerschlimmstenfalls sogar der Verhöhnung preisgeben werden.

    Es geht hierbei nicht um „Wirkung“; solche mag gegeben sein (vgl. das öffentliche Abschlagen von Gliedmaßen zur Abschreckung vor Diebstahl). Darf aber der – wenngleich medizinisch noch so wünschenswerte – Zweck jegliches Mittel heiligen?

    Ganz am Rande und ausdrücklich lediglich wegen der (ggf. kurzfristigen?) rechtlichen Bedeutung könnte erwogen werden, dass abschreckende Bilder mit medizinischem Inhalt vermutlich nicht „jugendfrei“ sind (schockierend und verstörend für Kinder), und schon aus diesem Grunde eine öffentliche Zurschaustellung rechtlich möglicherweise untersagt werden müsste (vgl. den Fall des Walter Hermann 2015, Kölner „Klagemauer“ am Dom: ein Gericht untersagte die Zurschaustellung von Bildern verstümmelter Kinder; Quelle: http://www.taz.de/!5012966/).

    Überdies scheint nicht völlig klar zu sein, wie es sich bspw. mit urheberrechtlichen Fragen verhält: ist es bspw. vorstellbar, dass Eltern Bilder ihrer schwerstkranken Säuglinge zum Zweck der Abschreckung freigegeben haben können (Abb. „Rauchen kann ihr ungeborenes Kind töten“)? Wie ist bspw. sichergestellt, dass nicht Menschen Bilder ihrer sterbenden Angehörigen verwechseln (oder gar tatsächlich wiedererkennen; bspw. http://www.kleinezeitung.at/s/chronik/oesterreich/5001175/Osterreich_Rechtsstreit-um-Schockbild-auf-Zigaretten)? Ist nicht auch das zutiefst rücksichtslos?

    Mit freundlichen Grüßen!
    Dr. med. A. Schnitzler