Ausbildungsvertrag und verlängerte Lehre große Chance für behinderte Jugendliche und Unternehmen
Im Nationalrat wurde heute, Dienstag, das neue Berufsausbildungsgesetz mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. „Ich sehe die Zustimmung aller Fraktionen als sehr positives Zeichen“, sagte ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg dazu.
Es zeige, dass auch in politisch hitzigen Zeiten sachliche Diskussion möglich ist. Durch die heute beschlossenen Neuerungen könne speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Jugendlichen mit Behinderung eingegangen werden. „Somit wird auch lernbehinderten und geistig behinderten Jugendlichen der Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht“, so der ÖVP-Behindertensprecher.
Konkret sei dadurch die Verlängerung der Lehrzeit und die Möglichkeit einer Teilqualifizierung geschaffen worden, erklärte Huainigg den Inhalt des Gesetzes. Im Rahmen des Ausbildungsvertrages zur Teilqualifizierung entscheiden der Jugendliche, die Eltern und der Unternehmer über die Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte.
„Es kommt dadurch zu einer maximalen Mitentscheidung der Eltern, die die Stärken ihres Kindes genau kennen und damit zu einer bestmöglichen Einbindung in den Berufsschulunterricht.“ Auch die Berufsschule sei nun gefordert. Diese müsse nun die entsprechenden Voraussetzungen schaffen und geeignete Rahmenbedingungen entwickeln, um den in Ausbildung stehenden Jugendlichen die theoretischen Kenntnisse zu vermitteln.
Durch eine Ausschussfeststellung sei eine Evaluierung ab Herbst 2005 sichergestellt worden. Es sei unbedingt erforderlich, die Treffsicherheit und Wirksamkeit der berufsausbildenden Maßnahmen zu überprüfen, um ein effektives Ausbildungssystem zu gewährleisten. „Ich hoffe, dass viele Unternehmen diese Möglichkeit nutzen und behinderten Jugendlichen eine Chance geben, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, sagte der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.