ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung begrüßt Abschaffung des Pflege-Regresses

Die Abschaffung des Pflege-Regresses ist ein wichtige erstes Signal im Pflegebereich, begrüßte heute, Donnerstag, der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg diese Maßnahme anlässlich der Debatte im Nationalrat. Die Gegenfinanzierung ist durch die vorgesehenen Maßnahmen zum Medikamentenmanagement in Pflegeheimen und gegen Sozialmissbrauch, also die Ausgabe von E-Cards mit einem Foto, gesichert.
Der Sprecher für Menschen mit Behinderung unterstrich in diesem Zusammenhang die Solidaritätsmaßnahme für pflegende Angehörige. So gibt es eine erleichterte nachträgliche Anrechnung von bis zu zehn Jahren Pensionszeiten für Personen, die behinderte Kinder neben einer Teilzeitbeschäftigung gepflegt haben.
„Damit werden pflegende Angehörige besser abgesichert. Eine wichtige Anerkennung der großartigen Leistung, die Pflegende tagtäglich leisten“, so Huainigg.
Der ÖVP-Abgeordnete plädierte zudem für eine weitere sorgfältige Debatte über unser Pflegesystem nach den Wahlen. „Das Pflegethema ist kein geeignetes Thema für einen Wahlkampf, es geht um nachhaltige Lösungen im Sinne von Menschen mit Behinderung und älteren Personen. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit jenen, die auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind, ist wichtig.“
Katharina Neuner-Rauth
11.07.2017, 10:34
Liebe/r Verfasserin dieses Artikels!
Ich bin Mutter einer Tochter mit Behinderung. Ich habe meine Tochter 21 1/2 Jahre, bis zu ihrem Abschied im Jänner 2016, 24-Stunden gepflegt, begleitet und betreut. Im Laufe der Jahre haben ich und meine Familie ein Unterstützungsnetz für unsere Tochter aufgebaut. Sie/Wir erhielten, neben ihrer Familie, Unterstützung durch das SLI, den Blindenverband, die HPF GmbH, dem Projekt mittendrin u.a.m. So konnte sie, trotz ihrer umfassenden Behinderung, ein erfülltes und weitgehend selbstbestimmtes Leben leben.
Mich interessiert in ihrem Artikel der Passus „So gibt es eine erleichterte nachträgliche Anrechnung von bis zu zehn Jahren Pensionszeiten für Personen, die behinderte Kinder neben einer Teilzeitbeschäftigung gepflegt haben.“
Meine Tochter wurde im August 1994 geboren und ich habe so ca. 1998/99 von der Möglichkeit der „Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes“ erfahren und diese beantragt. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt, da ich als Betriebsführerin unserer kleinen Nebenerwerbslandwirtschaft gemeldet war. Erst 2012 habe ich von der Möglichkeit der „Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen“ erfahren und diese beantragt. Diese wurde mir dann genehmigt, von 2012 – Jänner 2016.
Für mich ist nun die Frage, ob doch die Möglichkeit einer Versicherung bestanden hätte bzw. ob rückwirkend diese Möglichkeit noch besteht?
Ich freue mich über eine Antwort, da dies auf meine spätere Pension eine große Auswirkung hätte.
Freundliche Grüße
Katharina Neuner-Rauth