Huainigg kündigt an, gegebenenfalls eine Verbandsklage im Bundesbehindertenbeirat zu unterstützen
Das Bundeskanzleramt nominierte vergangene Woche den Geschäftsführer der Volkshilfe Österreich als Vertreter der Anliegen behinderter Menschen im ORF-Publikumsrat.
Die Bestellung wird von Behindertenorganisationen, der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und dem Bundesbehindertenanwalt heftig kritisiert.
„Für die ausgeschriebene Position haben sich fünf hochqualifizierte behinderte ExpertInnen und ein nichtbehinderter Experte beworben. Es ist eine unerträgliche Diskriminierung und ein Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – in der das Recht auf Selbstvertretung klar festgeschrieben ist -, dass ausgerechnet der nichtbehinderte Bewerber ausgewählt wurde“, zeigt sich der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, verärgert und hält unmissverständlich fest: „Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dass behinderte Menschen sich selbst vertreten und dass man ihnen dies auch durch das Vertretungsrecht in wichtigen Gremien zugesteht. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer dürfte schlecht informiert gewesen sein. Ansonsten wäre diese Bestellung als parteipolitisches Agieren einzustufen, wie es ihm die Behindertenorganisationen vorwerfen“.
„Die Volkshilfe ist zudem keine Behindertenvertretung“, sagt Huainigg, der nicht nachvollziehen kann, warum die nominierten KandidatInnen des Behindertendachverbandes ÖAR und der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung nicht zum Zug gekommen sind.
„Diese Vorgangsweise wäre unter Bundeskanzler Schüssel völlig undenkbar gewesen. Als Vertreter der Interessen von Menschen mit Behinderungen hat Schüssel stets selbstbetroffene Experten, die vom Behindertendachverband vorgeschlagen wurden, in den ORF-Publikumsrat entsandt“, so Huainigg. „Bereits in der letzten Periode wurde der Geschäftsführer der Volkshilfe von Bundeskanzler Faymann als Behindertenvertreter in den ORF-Publikumsrat geschickt. Aufgrund der damaligen heftigen Kritik an dieser Ernennung hätte ich angenommen, dass das Bundeskanzleramt daraus gelernt hätte – ganz offensichtlich ist das nicht der Fall“.
„Wir wollen, dass behinderte Menschen in Beruf und Gesellschaft die gleichen Chancen haben. Wir wollen, dass behinderte Menschen selbst ihre Interessen in der Politik vertreten. Wir wollen, dass sich die Darstellung behinderter Menschen in den Medien und speziell im ORF ändert. Dann müssen wir behinderte Menschen aber auch in Positionen lassen, wo sie mitgestalten und mitentscheiden können!“, zeigt sich Huainigg enttäuscht und fordert Minister Ostermayer auf, diese Entscheidung zu überdenken.
Die nicht zum Zug gekommenen BewerberInnen mit Behinderung haben bereits angekündigt, in Schlichtungsverfahren auf Basis des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) gegen die diskriminierende Bevorzugung eines nichtbehinderten Bewerbers anzukämpfen. „Ich schließe die Unterstützung einer eventuellen Verbandsklage auf Basis des BGStG im Bundesbehindertenbeirat nicht aus“, erklärt Huainigg abschließend und hofft auf die bereits oft erwiesene Lösungskompetenz von Minister Ostermayer, der die Beteiligten zu einem Gespräch einladen sollte.