Das Delegieren von Pflegetätigkeiten an PädagogInnen und SchulassistentInnen muss durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ermöglicht werden

„Leaving no one behind!“ ist der Grundsatz der neuen Weltziele, wie sie im September diesen Jahres in New York beschlossen wurden, ruft Abg. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, anlässlich des morgigen Internationalen Tages für Menschenrechte in Erinnerung.
„Dies gilt besonders für den Bildungsbereich, wo benachteiligte Gruppen nicht zurückgelassen werden dürfen.“ Huainigg führt in seiner heutigen Plenarrede zum Unterrichtskapitel aus, „dass aber gerade das im österreichischen Schulsystem noch nicht gegeben ist. Kinder mit Pflegebedarf werden vom österreichischen Bildungssystem immer wieder ausgeschlossen. Argumentiert wird dies von der Schulbehörde mit den mangelnden Ressourcen für die speziellen Pflegebedürfnisse oder die Verantwortung, die nicht übernommen werden kann“.
„Beispielsweise bekommen Kinder mit Beatmungsgerät, einer Magensonde oder mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme oder Injektionen oftmals keinen Platz in einem Kindergarten oder in einer Regelschule“, erklärt Huainigg, der diese Ausgrenzung als Verletzung der Menschenrechte ansieht.
„Es braucht flexible Lösungen! In jede Schulklasse mit einem pflegebedürftigen Kind eine Pflegefachkraft hineinzusetzen wäre nicht nur äußerst kostenintensiv, sondern zudem kontraproduktiv, da das pflegebedürftige Kind in der Klasse als besonders, anders, extra stigmatisiert würde. Vielmehr soll es möglich werden, dass PädagogInnen auf freiwilliger Basis Pflegetätigkeiten erlernen und durchführen dürfen. Für SchulassistentInnen, wie sie vom Bund, den Länder oder den Gemeinden zur Unterstützung in Integrationsklassen eingesetzt werden, sollte die Schulungsmaßnahme des ‚Basismoduls Pflege‘ offen stehen. Dadurch wird gewährleistet, dass das pflegebedürftige Kind in die Klasse integriert wird.“
„Es braucht die Chancengleichheit für alle Kinder. Ein behindertes Kind ist nicht krank oder unfähig, sondern braucht lediglich geeignete Rahmenbedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben, wofür die Schule eine wichtige Basis ist. Daher sollte die Möglichkeit für Schulungsmaßnahmen und die Delegation von Pflegetätigkeiten an PädagogInnen und SchulassistentInnen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt werden“, so Huainigg, der abschließend daran erinnert, dass pflegende Angehörige diese Tätigkeiten jeden Tag ganz selbstverständlich durchführen.