Huainigg: BM Karmasin erhöht Familienbeihilfe für behinderte Kinder deutlich!

Ab 1. Juli 2014 Anhebung der erhöhten Familienbeihilfe auf 150 Euro

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„Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe stehen im Zentrum der Behindertenpolitik. Jene, die diese Zielsetzungen am ehesten erfüllen, stehen oft im Hintergrund. Es sind die Eltern von behinderten Kindern, die täglich Großartiges leisten und für die Chancengleichheit ihrer Kinder kämpfen“, sagt heute, Montag, der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist zum Familienlastenausgleichgesetz (FLAG).

Mit der Novelle zum FLAG wird die Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder deutlich erhöht. So werden die so genannte „erhöhte Familienbeihilfe“ ab 1. Juli 2014 von 138,30 Euro auf 150 Euro angehoben und weitere Erhöhungen gestaffelt beschlossen: ab 1. Jänner 2016 auf 152,90 Euro und ab 1. Jänner 2018 auf 155,90 Euro.

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der „erhöhten Familienbeihilfe“ stieg in den letzten Jahren markant an. Waren es 2004 noch 61.815, so waren es 2013 schon 77.218. Dieser deutliche Anstieg zeigt u.a., dass behinderte Kinder weiterhin zur Welt kommen und die Betonung der Pränataldiagnostiker, „behindertes Leben bei der Geburt vermeiden zu können“, keineswegs immer auf Gehör trifft.

„Eltern von behinderten Kindern kommen oft unter Druck und müssen argumentieren, warum sie sich ganz bewusst für die Geburt ihres Kindes mit Behinderung entschieden haben – es wäre doch vermeidbar gewesen!“, bekommen sie nicht selten zu hören, sagt Huainigg, dem wichtig ist, dass „die Familienberatung im Sinne der Lebensbejahung bei der Geburt eines behinderten Kindes weiterentwickelt wird. Die Geburt eines behinderten Kindes stellt keinen Schadensfall dar, wie es OGH-Urteile implizieren. Bei Verdacht auf ein behindertes Kind sollen werdenden Eltern Perspektiven zum Leben mit einem behinderten Kind eröffnet werden. Es braucht zusätzlich zur defizitorientierten, medizinischen Beratung eine psychosoziale Beratung, die sich nach den Fähigkeiten und Möglichkeiten ausrichtet. Dabei spielt die finanzielle Unterstützung, wie sie die erhöhte Familienbeihilfe darstellt, eine wichtige Rolle“.

„Die erhöhte Familienbeihilfe ist eine wertvolle Geldleistung, die bei vielen behinderten Menschen über die Kindheit hinausgeht. Durch diese langfristige Unterstützung zeigt der Staat, wie wertvoll Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft sind“, erklärt Huainigg.

Huainigg zeigt sich angesichts dieser deutlichen Erhöhung sehr erfreut: „Durch diese finanzielle Unterstützung würdigt Bundesministerin Karmasin die Leistungen von Eltern behinderter Kinder bei der Betreuung, Pflege, Therapie und Ausbildung. Chancengleichheit beginnt im Elternhaus!“, so der Abgeordnete abschließend.

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