Schild: Nationalratswahl

Huainigg: Briefwahl bringt Erleichterungen für behinderte, ältere und kranke Menschen

Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2007, das heute im Verfassungsausschuss des Nationalrates beschlossen wird, beinhaltet mit der Einführung der Briefwahl eine wichtige Neuerung, die vor allem behinderten, älteren und kranken Menschen zugute kommt.

„Die Briefwahl versetzt die Wählerinnen und Wähler, denen es am Wahltag nicht möglich ist, ein Wahllokal aufzusuchen, in die Lage, auch in solchen Situationen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können“, sagte der Sprecher des ÖVP-Parlamentsklubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

„Aufgrund des Gesundheitszustandes ist der Gang für behinderte, ältere und kranke Menschen ins Wahllokal oftmals eine körperliche Herausforderung. Viele mussten daher auf die Wahl verzichten“, sagte Huainigg.

„Zudem gibt es noch immer Wahllokale, die für behinderte Menschen aufgrund von Stufen oder anderen Barrieren unzugänglich sind. Diese Barrieren in Wahllokalen erschweren mobilitätsbehinderten Menschen die Ausübung ihres Rechts auf demokratische Mitbestimmung. Die Briefwahl kann für behinderte Menschen vorübergehend eine alternative Wahlmöglichkeit darstellen und ist in diesem Sinne zu begrüßen. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die Wahllokale sukzessive barrierefrei erreichbar werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die Etappenpläne sehen vor, dass alle öffentlichen Gebäude schrittweise barrierefrei zugänglich werden. Es muss auch jeder Staatsbürger die Möglichkeit haben, im zugeteilten Wahllokal die Stimme abgeben zu können“, so Huainigg weiter.

Um eine bestmögliche Teilnahme von Menschen mit Behinderung, insbesondere blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen garantieren zu können, wird der Bundesminister für Inneres in einem Entschließungsantrag ersucht, blinden BriefwählerInnen auf Anfrage Stimmzettel-Schablonen zu übermitteln.

„Ein weiteres Zeichen dafür, dass die ÖVP Gleichstellungspolitik und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ernst nimmt“, sagte der ÖVP-Behindertensprecher. Es müsse selbstverständlich werden, dass Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen berücksichtigt werde. Mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sei ein wesentlicher Schritt in diese Richtung gesetzt worden. „Unser Ziel haben wir noch nicht erreicht, aber wir sind am richtigen Weg“, sagte Huainigg abschließend.

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0 Kommentare

  • Bedeutet das, dass alle Wahllokale zukünftig nicht barrierefrei zugänglich zu sein haben? Glaubt man tatsächlich, dass im Jahre 2015 mit dem Bundes- Behinderten-Gleichstellungsgesetz in der momentanen Fassung der öffentliche Raum – (also bundesweit – mit allen Wahllokalen) barrierefrei zugänglich ist?
    Mein Wahllokal in Wien ist ein sogenanntes „Volksheim“ – (Rampenmöglichkeit) – wer übernimmt die Kosten des Umbau: Der Bund, das Land, die Gemeinde, die EU, da auch EU-Wahlen in den Räumlichkeiten abgehalten werden oder der Besitzer und Betreiber der Räumlichkeiten? Wenn das geklärt ist, könnte ich mir vorstellen, dass dies bei Wahllokalen bis 2015 möglich ist.