ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung fordert interministerielle Arbeitsgruppe zur Delegation von Pflegetätigkeiten
„Chronisch kranken Kindern mit unterschiedlichen Pflegebedürfnissenen wird nicht selten der Kindergarten- und/oder (integrative) Schulbesuch verwehrt, da sich vor Ort tätige PädagogInnen und AssistentInnen nicht imstande sehen bzw. es ihnen rechtlich nicht erlaubt ist, gewisse Pflegetätigkeiten – wie zum Beispiel das Setzen einer Insulinspritze, Essenszufuhr über eine Magensonde, Absaugen bei NutzerInnen eines Beatmungsgerätes – durchzuführen“, schildert Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, anlässlich seiner heutigen Plenarrede die Problematik.
„Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es nicht zielführend ist, alle pflegerischen oder medizinnahen Tätigkeiten ausschließlich von Fachpersonal durchführen zu lassen. So müsste ich in meinem Fall rund um die Uhr eine Krankenschwester oder einen Pfleger in Reichweite haben, bräuchte ihn oder sie de facto aber nur wenige Stunden am Tag. Bloß lässt sich nicht voraussagen, wann ich diese Tätigkeit benötige, denn der Zeitpunkt von Toilettengang oder Absaugen lässt sich nicht vorhersagen. Insofern bewährt es sich sehr, die punktuell nötigen Pflegetätigkeiten nach Einschulung und Prüfung an Persönliche AssistentInnen bzw. an BehindertenpädagogInnen zu delegieren“, schildert Huainigg.
Er fordert: „Eine ähnliche Lösung braucht es für den vorschulischen und schulischen Sektor, sprich die Delegation solcher Tätigkeiten an PädagogInnen und SchulassistentInnen. Es soll eine möglichst normalisierte Situation geschaffen werden für das chronisch kranke oder behinderte Kind, denn einen gewissen Sonderstatus hat – zum Teil: erleidet – es ohnehin schon durch die Einzelbegleitung eines Erwachsenen. Dies wird am ehesten erreicht, wenn das reguläre Klassenpersonal auch krankheits- oder behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen übernimmt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe von Bildungs- und Gesundheitsministerium möge diese wichtige Fragestellung einer Lösung zuführen.“
„Pflege und Unterstützung sind unverzichtbare Aspekte im Leben eines Menschen mit Behinderung, dürfen aber nicht lebensbestimmend sein. Der Inklusionsgedanke muss die leitende Maxime sein!“, so Huainigg abschließend.