Huainigg: Dialog über blinde Richter gestartet

ÖVP-Klub lädt den blinden deutschen Richter Uwe Boysen zum Expertengespräch

Justitia
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Auf Einladung der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und des ÖVP-Sprechers für Menschen mit Behinderung Franz-Joseph Huainigg wird morgen, Dienstag, der blinde Richter a.D. aus Bremen, Uwe Boysen, mit dem ÖVP-Klub einen Dialog über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes blinder Richter führen.

„Wenn es heißt, dass sich blinde Menschen kein objektives Bild machen können oder eine blinde Richterin keinen Augenschein vornehmen kann, dann sind das Argumente, die man ernst nehmen, aber auch hinterfragen können muss“, so Franz-Joseph Huainigg, der außerordentlich begrüßte, dass sich Klubobmann Karlheinz Kopf für den ÖVP-Klub mit der Berufs- und Lebensexpertise des blinden Richters aus Deutschland im Rahmen eines Expertengesprächs befassen wird. Ziel des Dialogs sei das Ergründen von Rahmenbedingungen, unter welchen blinde Juristen in Deutschland arbeiten.

Nach einer fatalen Kombination von grünem und grauem Star ist Uwe Boysen seit seinem sechsten Lebensjahr vollblind. Trotz seiner Behinderung studierte er Rechts- und später auch Sozialwissenschaften. Von 2003 bis 2011 war er vorsitzender Richter am Bremer Landgericht und ist einer von 60 blinden Richtern in Deutschland. Uwe Boysen hat eine Portion Selbstironie, wenn er meint, dass er seiner Arbeitsplatzassistentin blind vertrauen könne.

„Die Hilfsgemeinschaft setzt sich dafür ein, dass auch Menschen mit Sehbehinderung ihr Leben so gestalten können, wie es ihren Talenten und Vorlieben entspricht. Es ist gut, dass die Diskussion, ob blinde Menschen Richter werden können, nun auch mit Juristen, die als Betroffene die Situation aus der Praxis kennen, geführt wird“, betont Irene Vogel, die Geschäftsführerin der Hilfsgemeinschaft.

„2006 haben wir im Parlament die körperliche Eignung als Zugangsbeschränkung aus allen Dienstrechten gestrichen„, erinnerte Huainigg, „wodurch es möglich sein sollte, dass auch behinderten Menschen alle Berufssparten offenstünden“.

Leider hinke die geübte Praxis den gesetzlichen Rahmenbedingungen noch hinterher. Durch den Austausch erwartet sich Huainigg einen weiteren wichtigen Impuls zur Gleichstellung behinderter Menschen hinsichtlich der Berufschancen.

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