Huainigg: Diskriminierung beseitigt – Blinde Menschen dürfen rechtsgültig unterschreiben

"Die Lebenssituation blinder Menschen hat sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert. Dieser Wandel wird nun auch auf gesetzlicher Ebene nachvollzogen", sagte ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung bezieht sich dabei auf die Notariatsaktspflicht für blinde Menschen, die heute, am 5. Dezember 2007, im Nationalrat aufgehoben wird.

Künftig können blinde Menschen bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften auf einen Notariatsakt verzichten. Eine Ausnahme bilden Bürgschaftserklärungen. Das geänderte Notariatsaktsgesetz räumt auch mit überholten Begrifflichkeiten auf. Die Notariatsaktspflicht für „Taube, die nicht lesen“ und „Stumme, die nicht schreiben können“ wird ersatzlos gestrichen. „Für diese Regelung ist keine sachliche Rechtfertigung erkennbar“, erklärt Huainigg.

Blinde Menschen durften bisher, selbst wenn sie Juristen waren, nur in Ausnahmefällen rechtsgültige Unterschriften leisten. „Im Alltag bedeutete dies, dass sie zum Beispiel nicht selbständig einen Wohnungskauf tätigen konnten“, kritisiert Huainigg. Ursprünglich als Schutzbestimmung initiiert, habe sich die Notariatsaktspflicht für blinde Menschen überholt und eine diskriminierende Wirkung entfaltet. „Mit ihrer Aufhebung trägt der Nationalrat der Lebensrealität blinder Menschen Rechnung“, so der Abgeordnete.

Vor allem die neuen Technologien würden blinden Menschen den Zugang zu vielfältigen Informationen eröffnen. „Sprachprogramme ermöglichen etwa das Surfen im Internet oder das Lesen von Büchern, Zeitungen und Verträgen“, sagt der ÖVP-Behindertensprecher und ergänzt: „Dadurch hat sich auch das Berufsbild blinder Menschen verändert: Während früher blinde Menschen nur Besenbinder oder Telefonisten werden konnten, sind sie heute in fast allen Berufsfeldern vertreten.“

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