Huainigg: Ein klarer Fall von Diskriminierung!

Behinderung kann nicht Ablehnungsgrund für blinde Adoptivwerber sein

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes und die Eignung von Adoptivwerbern, ein Kind bestmöglich großzuziehen. Dies ist auch bei behinderten Eltern möglich. Eine Behinderung als solche kann dabei kein Ausschließungsgrund sein“, sagt Abg.Dr. Franz-Joseph Huainigg. Der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen stellt sich damit hinter ein blindes Paar aus Oberösterreich, das von der BH Linz Land als Adoptivwerber abgelehnt wurde.

„Begründet wurde dies zum Teil mit diskriminierenden Argumenten, die aufzeigen, dass man sich nicht mit der Lebenssituation behinderter Menschen auseinander gesetzt hat“, sagt Huainigg und weist darauf hin, dass Menschen mit Sehbehinderung ein anderes Sensorium haben, um mit dem Alltag zurechtzukommen.

Die blinden Wunscheltern leben mit vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten und speziellen Hilfsmitteln, die auch einem blinden Adoptivkind zugute kommen würden – denn das Paar würde bevorzugt ein blindes Kind aufnehmen, wenn dazu die Möglichkeit besteht. „Blinde Eltern haben die besten Möglichkeiten, solch ein Kind adäquat zu fördern – etwa durch Lesen mit Brailleschrift, Vorleseprogramme am Computer oder Blindenleitsysteme“, so Huainigg.

Die Vorgeschichte: Dietmar Janoschek und seine ebenfalls blinde Lebensgefährtin Elfriede Dallinger bemühen sich seit fast einem Jahr um die Zustimmung durch die BH Linz Land, ein Kind adoptieren zu dürfen. „Wir haben alle Voraussetzungen positiv erfüllt – was zwei beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige unabhängig voneinander  bestätigen“,  sagt Dietmar Janoschek.

Trotzdem erhalten sie nicht die Zustimmung der BH Linz Land, die das Kindeswohl bei den sehbehinderten Eltern gefährdet sieht. SPÖ-Landesrat Ackerl begründet die negative Entscheidung mit dem Kindeswohl: Bei einem Unfall, beispielsweise dem Sturz von einem Klettergerüst, sei eine adäquate Erstversorgung nicht gewährleistet.  Alltägliches wie ein Zeckenbiss, ein Sonnenbrand oder das Auftreten eines Ausschlages könne mangels Wahrnehmung zum ernsten Problem werden.

Dazu Huainigg verärgert: „Von einem Soziallandesrat würde ich mir mehr Sensibilität erwarten. Hier wird deutlich, dass er mit der Lebenswelt behinderter Menschen nicht vertraut ist. Ich fordere Landesrat Ackerl auf, sich näher zu informieren und hoffe, dass er sich bei Herrn Janoschek und Frau Dallinger entschuldigen wird“, sagt der ÖVP-Behindertensprecher.

Abschließend weist Huainigg darauf hin, dass die Stadt Wien bereits praktiziert, was in Oberösterreich verweigert wird: So konnte ein Ehepaar, wo der Mann blind und die Frau stark sehbehindert ist, in Wien ein Kind adoptieren. „Das Kind hat sich gut entwickelt und ist sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft gut integriert. Das ist der Maßstab – das Wohl des Kindes, nicht die Behinderung der Eltern“, erklärt Huainigg abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich