Praniess-Kastner: Pflegegeld muss realen Pflege- und Betreuungsbedarf von behinderten Kindern berücksichtigen
Betroffen zeigten sich die ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, LAbg. Karin Praniess-Kastner und Nationalrats-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich des am 26. März 2007 ausgestrahlten Berichts in der ORF-Sendung „Thema“ über die Situation zweier behinderter Kinder und ihrer Eltern.
„Einmal mehr zeigt sich, dass die Einstufungs- und Begutachtungskriterien zum Pflegegeld für behinderte Kinder dringend einer Anpassung bedürfen, die den Bedürfnissen der betroffenen Kinder und ihrer Eltern gerecht werden“, sagte Huainigg. Behinderte Kinder fallen fast immer in den Zuständigkeitsbereich der Landespflegegeldgesetze. Hier habe sich offenbar eine sehr „unterschiedliche Begutachtungspraxis entwickelt, die zulasten der betroffenen Kinder geht“, so Praniess-Kastner.
„Ähnlich wie bei demenzerkrankten älteren Menschen wird auch bei behinderten Kindern dem zusätzlichen Betreuungsaufwand der Eltern zuwenig Rechnung getragen“, sagte Huainigg und forderte eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei der Pflegegeldeinstufung und Begutachtung behinderter Kinder. Um die Betreuungsintensität von behinderten Kindern festzustellen, wird der Betreuungsbedarf von gleichaltrigen nicht behinderten Kindern herangezogen. Dieser gesetzlich festgelegte Maßstab gehe aber an der Lebensrealität völlig vorbei.
„Die Leistungen von Eltern behinderter Kinder, die sie täglich in der Bewältigung des Alltages erbringen, können nicht genug geschätzt werden. In der letzten Legislaturperiode ist es gelungen, einen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld schon ab der Geburt zu verankern. Als nächsten Schritt müssen wir die gesetzliche Bestimmung zur Pflegegeldeinstufung von behinderten Kindern im Bundespflegegeldgesetz wie auch in den Landespflegegeldgesetzen korrigieren“, so Huainigg.
Im ORF-Beitrag schilderte eine Mutter, dass es einerseits keine diplomierte Krankenschwester gibt, die ihrem Kind die Sondennahrung verabreichen darf, andererseits wird ihr von der Pflegegeldeinstufung gerade zwei Mal zwei Minuten pro Tag für diese Tätigkeit angerechnet. „Bei behinderten Kindern mit hohem Pflegeaufwand muss der reale Pflege- und Betreuungsaufwand entsprechend berücksichtigt werden“, sagte Praniess-Kastner und hofft, dass die besondere Situation von Eltern behinderter Kinder auch im Bund/Länder-Arbeitskreis des Sozialministeriums diskutiert und eine Lösung gefunden wird. „Zudem ist ein weiterer Ausbau von Unterstützungsmodellen durch die Länder dringend anzugehen“.
Dania Del Toro Mora,
21.10.2009, 11:03
Ich finde fast ungerecht, dass die behinderte Kinder nicht richtig eingetufen werden dürfen, weil sie noch so jung sind. Wenn einiges behinderte Kinder genauso so viel Pflege benötigen wie eine ältere behinderte Person. Meine Töchter ist geistige behindert seit ihre geburt. Sie wurde in 5 stufe eingestuft weil Sie nur 9 Jahre alt ist. Ich denke meine Töchter gehört zu die 6 stufe. Sie agrediert sich selbs und agrediert andere persone auch. Sie schlägt fenster und türe mit ihre faust und zerstört mit wut, dadurch ist Sie eine speziele fall und sollte sie in die 5 stufe eigestufe. Die gutachterin hat zu mir gesagt meine tochter sei noch zu klein für eine 5 stufe. Ich verstehe diese argument nicht und möchte weitere schrite machen. Mit Freundliche Grüsse Frau DEl Toro Mora
Gabriele Trimmel,
22.10.2007, 21:58
Sie sprechen mir aus der Seele! Ich habe aber noch ein Problem. Die Nachmittagsbetreuung behinderter Kinder!
maria bretzl,
29.03.2007, 15:50
Endlich einmal jemand der ans uns Eltern denkt. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, solange die Kinder unter 18 Jahren sind geht vieles leichter, aber wehe sie sind volljährig wird alles zur Tortur, weil auf einmal sind es ja keine Kinder mehr, sondern Erwachsene. Aber im Endeffekt sind und bleiben sie Kinder.
Wolfgang Mizelli,
29.03.2007, 11:47
Für den Anfang würde reichen, dass die BegutachterInnen das tun, was sie tun sollten: Den tatsächlichen Aufwand and Hilfe und Betreuung feststellen. Es ist eine weitverbreitete Unsitte, nur die Werte der Einstufungsverordnung zu verwenden, alle anderen Bestimmungen aber zu ignorieren.