ÖVP-Behindertensprecher: Sachliche Argumente des Bundesbehindertenbeirates wurden nicht gehört.
„Die Enttäuschung war den Vertretern der Menschen mit Behinderung nach der heutigen Sitzung des Bundesbehindertenbeirates ins Gesicht geschrieben“, sagte der Sprecher des ÖVP-Parlamentsklubs für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg. Bundesminister Buchinger werde an der in der Richtlinie zur 24-Stunden-Betreuung vorgesehenen Vermögensgrenze von 5.000 Euro für die öffentliche Förderung festhalten.
„Ich finde es sehr bedauerlich, dass der Minister für die sachlichen Argumente der Betroffenen nicht zugänglich war und keine Veränderungen an der Richtlinie vornehmen will“, sagte Huainigg.
„Es kann nicht sein, dass pflegebedürftige Menschen vorher ein Sozialfall sein müssen, bevor sie in den Genuss einer monatlichen Förderung kommen“, sagte Huainigg. Buchinger lasse in seiner Argumentation völlig außer Acht, dass im Falle der Heimbetreuung die öffentliche Hand die Absicherung des Lebensunterhaltes zur Gänze übernehme, „während Menschen, die zu Hause gepflegt und betreut werden, sich privat und selbstständig absichern müssen“. Die in der Richtlinie festgelegte Vermögensgrenze als Maßstab für öffentliche Förderungen sei daher viel zu niedrig und müsse nochmals überdacht werden, forderte der ÖVP-Behindertensprecher.
„Wir müssen doch sehen, dass bei der Betreuung zu Hause jetzt schon sehr viele Leute auf ihre Ersparnisse zurückgreifen, um sich diese Betreuung überhaupt leisten zu können. Und das wird auch nach der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung der Fall sein, erstens weil es teuer wird und zweitens, weil die öffentliche Förderung nicht ausreicht, um damit alle Kosten zu bestreiten“, sagte Huainigg und wies auf noch ein weiteres Faktum hin: „Für Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter ist das ein „kick out“ Kriterium aus dem Arbeitsmarkt. Wer geht dann noch arbeiten, wenn das Einkommen und das Ersparte gleich einmal herangezogen werden, um die nötige Betreuung zu finanzieren. Das Modell der persönlichen Assistenz ist für diese Personengruppe weitaus sinnvoller“, sagte Huainigg.
Die Bundesregierung habe sich auf Anregung von Finanzminister Molterer darauf verständigt, die Amnestieregelung bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Huainigg: „Diese Zeit müssen wir nutzen, um gemeinsam mit den Gebietskörperschaften ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, das Betroffene in diesen vielfach schweren Situationen auch unterstützt und nicht in die Armut treibt.“
Diese Zeit sei auch zu nutzen, um das Pflege- und Betreuungssystem in Österreich generell zu überarbeiten. „Wir brauchen mehr Flexibilität und eine breitere Palette an Angeboten, wie z.B. Tagesbetreuungsangebote, neue Wohnformen aber auch einen deutlichen Ausbau und eine Ausweitung der mobilen Dienste. Warum werden diese nur bis zu maximal drei Stunden am Tag gefördert und das noch dazu in den Bundesländern sehr unterschiedlich? Auch an diesen Rädern müssen wir drehen, damit das Gesamtsystem funktioniert“, sagte Huainigg.
Wie im Regierungsübereinkommen festgeschrieben, müsse am Ende des Tages sichergestellt sein, dass es eine echte Wahlfreiheit gibt:
zwischen der Pflege und Betreuung daheim und jener in einem Heim, so der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.