Huainigg: Erhöhung der Ausgleichstaxen ist kontraproduktiv und derzeit abzulehnen!

Chancengleichheit für behinderte Menschen durch Flexibilisierung des Kündigungsschutzes

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Eine Erhöhung der Ausgleichstaxe ist in der derzeit wirtschaftlich schwierigen Situation strikt abzulehnen“, reagiert ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg auf die von Behindertenanwalt Buchinger und der Grünen Abgeordneten Jarmer heute vorgebrachten Forderungen.

„Die Unternehmen leiden unter starkem Rückgang der Produktion und des Verkaufs, was viele Kündigungen zur Folge hatte. Den wirtschaftlichen Prognosen folgend wird die Arbeitslosigkeit im heurigen Jahr noch drastisch zunehmen. Dies ist äußerst bedauerlich. Arbeitsmarktpolitische Gegenmaßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen behinderter Menschen sind dringend erforderlich“, erklärt Huainigg, betont dabei aber: „Die vorgeschlagene Maßnahme würde die Situation verschärfen, da dadurch die Wirtschaftsfähigkeit der Unternehmen weiter geschwächt werden würde. Dies könnte die Kündigungswelle weiter anheizen.“

Diskutiert werden müsse hingegen eine Flexibilisierung des Kündigungsschutzes: „Unternehmer, die behinderte Menschen in der derzeit schwierigen Wirtschaftssituation beschäftigen, dürfen nicht dadurch bestraft werden, dass sie die behinderten Mitarbeiter unter allen Umständen behalten müssen. Dies verzerrt die Chancengleichheit behinderter Menschen am Arbeitsmarkt. Schon jetzt haben vor allem gut ausgebildete behinderte Menschen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten große Probleme, eine Anstellung zu finden“, sagt der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen.

„Eine progressive Ausgleichstaxe ist nicht auszuschließen. Die Prüfung von deren Möglichkeiten steht ebenso im Regierungsprogramm wie die Aufhebung des Kündigungsschutzes. – Derzeit wäre diese Umsetzung aber eine völlig kontraproduktive Maßnahme“, hält Huainigg fest und erläutert abschließend seinen Vorschlag zur Flexibilisierung des Kündigungsschutzes: „Ich halte eine Aussetzung des Kündigungsschutzes für zwei Jahre mit begleitender Evaluierung für sinnvoll. Der Kündigungsschutz ist vor allem für Klein- und Mittelbetriebe unter 25 Beschäftigten, die nicht der Einstellungspflicht unterliegen, nicht gerechtfertigt.

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