Huainigg: Erstmals Einsatz von blinden Richtern in Österreich

Pilotprojekt startet im Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgericht!

Justitia
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„Wenn es um die Ausübung des Richteramts geht, verstärken sich die Vorurteile und Ängste gegenüber blinden und sehbehinderten Menschen: Ein blinder Mensch kann sich von seinem Gegenüber ja kein objektives Bild machen, wie soll da ein Lokalaugenschein durchgeführt werden können?“, meinte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg im Zuge der Plenardebatte zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gebe, seien in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Huainigg zeigte sich erfreut, dass nun im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle blinde und stark sehbehinderte Richter möglich werden sollen.

Erstmalig solle ein Pilotprojekt ins Leben gerufen werden, welches stark sehbehinderten und blinden Personen die Ausübung des Berufs als Verwaltungsrichter bei den jetzt neu geschaffenen Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgerichten ermögliche. Dazu sollen rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, wie technische Hilfsmittel oder Assistenzleistungen, geschaffen und erprobt werden.

Diese Erkenntnisse und Erfahrungen des Pilotprojekts sollen begleitend evaluiert werden, um generelle Rahmenbedingungen für die Ausübung des Richterberufs für blinde und stark sehbehinderte Menschen zu schaffen. Ein entsprechender Entschließungsantrag werde heute im Zuge der Nationalratssitzung eingebracht.

„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit eignet sich in besonderer Weise für die Öffnung des Richterberufes für blinde Menschen, da es sich vorwiegend um Aktenverfahren handelt und der Lokalaugenschein nicht im Vordergrund steht, wodurch das gewichtigste Gegenargument entkräftet wird“, so Huainigg weiter.

Per 1. Jänner 2014 gehen die mehr als 120 Berufungssenate und Sonderbehörden in elf Verwaltungsgerichte über. Jedes Bundesland erhält je ein Verwaltungsgericht, zusätzlich werden auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht installiert. Im Zuge dessen gelangen etwa 80 Planstellen von Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes zur Besetzung.

„Ich möchte blinde und sehbehinderte Juristen ermutigen, sich für die ausgeschriebenen 80 Stellen zu bewerben. Das angestrebte Pilotprojekt braucht jetzt vor allem mutige Kandidatinnen und Kandidaten, die den Richterberuf anstreben“, so Huainigg abschließend.

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